Hinweis!
Wenn der Rechtsschutzversicherer es als aussichtslos erachtet, den Rechtsstreit gewinnen zu können, darf er die Deckung des entsprechenden Falls verweigern. Bist du mit der Ablehnung des Rechtsschutzes nicht einverstanden, kannst du beim Ombudsmann für Versicherungen Beschwerde einlegen. Dieser agiert für Verbraucher kostenfrei und kann Versicherer bis zu einer Leistung von 10.000 € verpflichten. Alternativ kann dein Anwalt die Entscheidung anfechten (Stichentscheid) oder ein Schiedsgutachten angefordert werden.