Krankentagegeld

Das Krankentagegeld soll helfen, einen Einkommensverlust aufgrund einer vorübergehenden Krankheit zu kompensieren. Worauf man genau achten sollte und wo der Unterschied zur Berufsunfähigkeitsversicherung ist, schauen wir uns im Folgenden einmal genauer an.

Wer benötigt eine Krankentagegeldversicherung?

Ganz vereinfacht gesagt, sollte sich jeder Erwerbstätige mit Ausnahme der Beamten einmal ernsthaft mit dem Thema Krankentagegeld beschäftigen.

Generell gilt: Wenn du krank bist, zahlt dir dein Arbeitgeber für 42 Tage dein Gehalt weiter. Danach überweist er dir kein Gehalt mehr, und du beziehst das sogenannte Krankengeld über deine gesetzliche Krankenversicherung. Das Problem ist, dass dadurch eine Lücke zu deinem ursprünglichen Gehalt entsteht. Als Berechnungsgrundlage gilt hier, dass ca. 70% vom Bruttogehalt durch die GKV übernommen werden. Das hat in der Praxis zur Folge, das dir in etwa 20% deines gewohnten Nettogehalts fehlen. Wenn du also jeden Monat 3.000€ netto verdienst, dann hast du bei einer Krankschreibung ab dem 43. Tag nur ca. 2.400€ monatlich zu Verfügung. Es besteht also eine Versorgungslücke in Höhe von 600€ jeden Monat. In wie fern das auf Dauer zu stemmen ist, kann jeder kurz für sich selbst mal überschlagen.

Was gilt für privatversicherte Angestellte?

Wie oben beschrieben, gibt es das Krankengeld von der gesetzlichen Krankenversicherung. Was ist aber, wenn ich nicht gesetzlich, sondern privat krankenversichert bin? Dann ist eine Absicherung für den Krankheitsfall in der Regel noch wichtiger. Denn privatversicherte Angestellte bekommen ab dem 43. Tag keine Leistung mehr. Daher ist es essentiell, dieses Thema beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung ausführlich zu behandeln und im Verlaufe der Jahre die Absicherung immer wieder an Gehaltsanpassungen anzugleichen.

Wie ist die Situation bei Selbstständigen?

Für den Fall einer freiwilligen Mitgliedschaft in der GKV muss man unterscheiden, ob der ermäßigte oder vollständige Beitragssatz gezahlt wird. Zahlt der Selbstständige den ermäßigten Beitragssatz, dann hat er im Krankheitsfall keinen Anspruch auf eine Leistung. Beim normalen Beitragssatz besteht wie bei Angestellten ein Anspruch ab dem 43. Tag. Eine darüber hinausgehende Absicherung ist möglich. Die Berechnung ist analog zu der von “normalen” Angestellten. Da Selbstständige oft ein verhältnismäßig hohes Bruttoeinkommen haben und das Krankengeld sich an der Beitragsbemessungsgrenze (59.850 Euro im Jahr oder monatlich 4.987,50 Euro) orientiert, besteht gerade bei höheren Einkommen ein Absicherungsbedarf. Ein zusätzliches Krankentagegeld ist also dringend zu empfehlen.

Wozu brauche ich ein Krankentagegeld wenn ich eine Berufsunfähigkeitsversicherung habe?

“Wenn ich krank werde, dann leistet doch meine BU. Wozu benötige ich dann zusätzlich ein Krankentagegeld?” Diese Annahme klingt erstmal schlüssig, ist im Kern jedoch total falsch. Eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung leistet, wenn ich für min. 6 Monate nicht in der Lage bin, meinen Beruf zu min. 50% auszuführen. Das heißt, wenn ich dauerhaft aufgrund einer gesundheitlichen Einschränkung nicht im Stande sein werde, meiner zuletzt ausgeführten beruflichen Tätigkeit nachzugehen. Eine BU sichert also tendenziell eher die Langzeitfolgen ab. Aber was ist, wenn ich mir das Kreuzband reiße und mit OP und Reha “nur” für 3 Monate arbeitsunfähig bin? Dann leistet die BU nicht.

Da jedoch der Arbeitgeber mein Gehalt nur 42 Tage fortzahlt, entsteht ab dem 43. Tag eine Lücke zu meinem ursprünglichen Gehalt. Und genau diese Lücke füllt das Krankentagegeld. Das Krankentagegeld sichert mich also bei einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit ab, während bei einer BU mindestens ein Zeitraum von 6 Monaten erfüllt sein muss. Perfekt ist es, wenn ich beide Versicherungen miteinander kombiniere und somit kurz-, mittel- und langfristig abgesichert bin.

Beim Thema Krankentagegeld und Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es noch so viel zu beachten, dass das den Rahme sprengen würde. Hier ist es wichtig, sich mit einem Experten die eigene Versorgungssituation anzuschauen und zu analysieren.

Gibt es eine Gesundheitsprüfung beim Krankentagegeld?

Ja, die gibt es. Logisch, die Versicherer können keine “brennenden Häuser” versichern. Das wäre nicht im Sinne des Kollektivs. Es gibt jedoch durchaus die Möglichkeit, ein Krankentagegeld mit einer vereinfachten Gesundheitsprüfung zu beantragen. Die Hallesche bietet zum Beispiel einen Tarif mit lediglich zwei Fragen an:

Zu beachten ist hier die sogenannte Moratoriumsklausel. Diese findet aber bei allen Anbietern auf dem Markt mit einer vereinfachten Gesundheitsprüfung Anwendung.

Worauf sollte ich beim Abschluss eines Krankentagegelds achten?

Generell ist es wichtig, die richtige Höhe sauber zu ermitteln, wenn man sich für eine Krankentagegeldversicherung entscheidet. Außerdem gibt es auch Arbeitsverträge, die eine längere Lohnfortzahlung als 42 Tage vorsehen. Dahingehend solltest du vorab deinen Arbeitsvertrag prüfen. Das Krankentagegeld ist eine hervorragende Ergänzung zur Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Wenn man sein Einkommen schützen möchte, kommt man um das Thema Krankentagegeld nicht herum.

Deutschlandweit digital, persönlich in Kassel

Meine Beratung erfolgt in der Regel vollständig digital und papierlos. Das ermöglicht mir, meine Kunden deutschlandweit zu jeder Zeit zu betreuen. Eine persönliche Beratung biete ich in Kassel und Umgebung an. Wenn du gerne eine Beratung unter vier Augen haben möchtest, dann schreib’ mir einfach eine Nachricht. Ich werde dann prüfen, in wie fern eine Beratung vor Ort für mich möglich ist.

Fabio Rumpf Versicherungs- und Finanzmakler hat 4,99 von 5 Sternen 20 Bewertungen auf ProvenExpert.com