Grundfähigkeitsversicherung

Die Grundfähigkeitsversicherung erfreut sich in Deutschland wachsender Beliebtheit. Warum genau das so ist und für wen sich ein Abschluss lohnt, schauen wir uns hier ein mal genauer an.

Wann leistet die Grundfähigkeitsversicherung?

Die Grundfähigkeitsversicherung leistet, wie es der Name bereits vermuten lässt, wenn ich eine meiner Grundfähigkeiten laut Bedingungen der Versicherungsgesellschaft verliere. Das kann zum Beispiel Hören, Sehen, Stehen oder Treppe steigen sein. In den letzte Jahren wurden die Leistungskataloge immer mehr erweitert und die Absicherungsmöglichkeiten wurden vielfältiger. So ist es möglich, beispielsweise auch Fähigkeiten wie Autofahren, Fahrrad fahren, das Bedienen eines Touchscreens oder die Benutzung öffentlicher Verkehrsmitteln abzusichern. Der Aufbau der Verträge ist oft modular, das heißt, ich kann mir die Leistungspakete aussuchen, die am besten zu mir passen. Somit muss ich auch nur für diese Leistungen Beiträge bezahlen und bezahle keine Leistungen, die ich im Vertrag eigentlich nicht haben möchte.

Risikoprüfung und Kosten

Bei Vertragsabschluss fällt eine Risikoprüfung an. Diese ist nicht so umfangreich und streng wie die Prüfung einer Berufsunfähigkeitsversicherung, sollte jedoch trotzdem nicht unterschätzt werden. Der Versicherer möchte prüfen, ob ich ein erhöhtes Risiko habe, eine der definierten Grundfähigkeiten zu verlieren. Das ist logisch und zum Schutz des Kollektivs auch sinnvoll. Am besten lässt man von einem spezialisierten Versicherungsmakler eine Vorabanfrage erstellen.

Die Kosten sind nicht so hoch wie bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung, gerade für körperlich Tätige stellt die Grundfähigkeitsversicherung eine bezahlbare Alternative dar. Trotzdem sind die Beiträge sehr individuell und abhängig vom gewählten Leistungsumfang. Die Schere geht hier aber nicht so weiter auseinander wie bei der BU. Die genaue Beitragshöhe eines für dich sinnvollen Versicherungsschutzes solltest du mit einem Experten ermitteln.

Kann ich mit einer Grundfähigkeitsversicherung mein Einkommen absichern?

Kommen wir zu einem ganz zentralen Punkt in der Beratung der Grundfähigkeitsversicherung. Die Grundfähigkeitsversicherung hat keinen direkten Bezug du deiner Arbeitskraft. Für die Leistung ist es also vollkommen unrelevant, ob und in welchem Umfang du noch in der Lage bist zu arbeiten. Das ist ganz wichtig zu verstehen. Natürlich können sich aus dem Verlust einer Grundfähigkeit und dem Verlust deiner Arbeitskraft in der Praxis Schnittmengen ergeben, aber bezogen auf die Leistungsprüfung durch den Versicherer besteht hier in keiner Form ein Zusammenhang.

Hast du jetzt beim Abschluss einer Grundfähigkeitsversicherung trotzdem im Sinn, dein Einkommen bestmöglich zu schützen, gibt es zwei Punkte die du beachten solltest. Zum einen solltest du versuchen aus den versicherten Grundfähigkeiten und deinem Arbeitsalltag die größtmögliche Schnittmengen zu erzeugen. Beispiel: Als Koch solltest du die Fähigkeiten “Riechen” und “Schmecken” absichern, da deren Verlust die weitere Ausübung des Berufsbildes fast unmöglich macht. Zweitens solltest du dir über den Einschluss einer AU-Klausel Gedanken machen. Mit dem Einschluss dieser Klausel kann ich zumindest kurzfristig den Ausfall meines Einkommens absichern. Die Leistung gibt es, wenn ich dem Versicherer eine mindestens 6 Monate andauernde Krankschreibung nachweisen kann. Ich muss also lediglich die Krankschreibung vom Arzt vorlegen und bekomme dann schon meine Leistung. Diese Leistung ist in der Regel auf 18-24 Monate begrenzt. Das ist eine durchaus schöne Zwischenlösung, mit der ich zumindest den kurzfristigen Ausfall meines Einkommens schützen kann.

Worauf sollte ich beim Abschluss achten

Ich sollte mit dem Vermittler meines Vertrauen ganz genau besprechen, wie die einzelnen Leistungsauslöser in den Versicherungsbedingungen definiert sind. Nehmen wir als Beispiel mal den Leistungsauslöser “Heben und Tragen”. Wenn jemand beruflich als Umzugshelfer tätig ist, könnte man nun der Meinung sein, wenn er die Waschmaschine nicht mehr durch das Treppenhaus tragen kann, ist der Verlust der Grundfähigkeit “Heben und Tragen” erfüllt. Aber das ist natürlich nicht der Fall. Die Definition kann beispielsweise so aussehen, dass die versicherte Person nicht mehr in der Lage sein darf, einen mit einem Griff versehenen, 2 kg schweren Gegenstand vom Boden aufzuheben und diesen für mindestens 1 Minute lang zu halten. Das sind zwei völlig verschiedene Welten. Daher ist es so wichtig, sich genau die Grundfähigkeiten rauszusuchen, die für einen persönlich spannend sind und zu prüfen, wie der Versicherer diese genau definiert.

Für wen ist eine Grundfähigkeitsversicherung sinnvoll?

Grundsätzlich gibt es fast für Jeden in irgendeiner Ausgestaltung der Grundfähigkeitsversicherung eine sinnvolle Absicherungsmöglichkeit. Möchte man sein Einkommen schützen und aufgrund des Gesundheitszustandes oder des Beitrags sind andere Alternativen nicht möglich, kann die Grundfähigkeitsversicherung eine tolle Alternative sein. Eine generelle Empfehlung, welches Produkt zu wem passt, ist jedoch nicht möglich. Es hängt immer an den Lebensumständen und den Bedürfnissen des Einzelnen.

Das heißt konkret: Ich kann mittels einer Berufsunfähigkeitsversicherung sowohl mein Einkommen als auch meine Lebensstellung absichern.

Die Rentenleistung aus der Berufsunfähigkeitsversicherung wird fällig, wenn ich meinen zuletzt ausgeführte Beruf nur noch zu weniger als 50% ausführen kann. Es wird im Leistungsfall genau geprüft, welche Tätigkeiten im Einzelnen ich zuletzt ausgeführt habe und in wie fern ich noch in der Lage bin, diese auszuführen.

Deutschlandweit digital, persönlich in Kassel

Meine Beratung erfolgt in der Regel vollständig digital und papierlos. Das ermöglicht mir, meine Kunden deutschlandweit zu jeder Zeit zu betreuen. Eine persönliche Beratung biete ich in Kassel und Umgebung an. Wenn du gerne eine Beratung unter vier Augen haben möchtest, dann schreib’ mir einfach eine Nachricht. Ich werde dann prüfen, in wie fern eine Beratung vor Ort für mich möglich ist.

Fabio Rumpf Versicherungs- und Finanzmakler