Wohngebäudeversicherung

Wohngebäudeversicherung - Immobilien richtig absichern

Die eigene Immobilie ist für viele die größte Investition ihres Lebens. Daher ist es wichtig, diese gegen unkalkulierbare Risiken wie Feuer, Sturm, Blitzschlag oder das Platzen von Leitungswasserrohren zu versichern. Denn die damit verbundenen Kosten sind oft erheblich. Davor schützen kann einen die Wohngebäudeversicherung.

Was gehört alles zum Wohngebäude?

Generell gilt, dass das Gebäude selbst und alle fest mit dem Gebäude verbundenen Gegenstände Bestandteile der Wohngebäudeversicherung sind. Folgende Elemente können versichert werden:

  • Das Gebäude und Nebengebäude (z.B. Garagen, Carports, Hundehütten und Schuppen)
  • Gebäudezubehör (Terrassen, Müllcontainer, Klingel- und Briefkastenanlagen)
  • Einbauten (Einbauküchen, Einbauschränke, Sanitäranlagen und fest verlegte Fußbodenbeläge)
  • Zubehör (Soweit es der Instandhaltung oder zu Wohnzwecken dient z. B. Klima- und Zentralheizungsanlagen oder elektrische Rollläden)

Was ist nicht versichert in der Wohngebäudeversicherung?

Nicht versichert sind vor allem Einrichtungsgegenstände (Möbel, lose Teppiche, etc.) oder Gebrauchsgegenstände (Haushaltsgeräte, Computer, Kleidung). Diese müssen über die Hausratversicherung abgesichert werden.

Wichtig!

Wenn Ableitungsrohre, Wasser- oder Heizungsrohre außerhalb des Grundstücks platzen, dann besteht in der Regel nur Versicherungsschutz über Top-Tarife. Die Kosten die durch einen solchen Schaden entstehen können sind beträchtlich. Daher sind Top-Tarife in dem meisten Fällen absolut empfehlenswert.

Wann habe ich Anspruch auf Leistungen aus der Wohngebäudeversicherung?

Nicht jeder Schaden am Gebäude kann versichert werden. Du hast Versicherungsschutz, wenn eines der folgenden Ereignisse ursächlich für den Schaden gewesen ist:

  • Feuer und Blitzschlag
  • Explosion oder Implosion
  • Leitungswasser
  • Sturm und Hagel

Außerdem können weitere Leistungen dem Versicherungsschutz individuell hinzugefügt werden:

  • Elementarschadenversicherung (z.B. Überschwemmung, Erdbeben, oder Schneedruck)
  • Unbenannte Gefahren (All-Risk-Deckung)
  • Regen-/Schmelzwasser
  • Überspannungsschäden durch Blitzschlag
  • Glasbruch, unabhängig von der Ursache

Für welche Ereignisse besteht kein Versicherungsschutz (die Aufzählung ist nicht abschließend)?

  • Schäden durch gewöhnliche Unwetter (in der Regel regulieren Versicherer ab der Windstärke 8)
  • Vorsatz (durch einen selbst vorsätzlich verursachten Schaden)
  • Grobe Fahrlässigkeit (hängt in der Regel mit Leistungskürzungen zusammen, kann in Top-Tarifen aber versichert werden)

Wichtiger Hinweis zu Neubauten!

Bei Neubauten leistet die Wohngebäudeversicherung erst ab dem Bezug der fertigen Immobilie. Vorher besteht über die Versicherungsgesellschaft in der Regel eine Feuer-Rohbauversicherung, die bei Schäden durch Brand, Blitzschlag oder Explosion leistet. Die Risiken Leitungswasser und Sturm oder Hagel sind zu darin jedoch nicht enthalten.

Welche Zahlungen erhalte ich im Schadenfall?

  • Neuwert bei Wiederaufbau: Bei einem Totalschaden der Immobilie durch eine versicherte Gefahr werden die Kosten ersetzt, die durch den Neuaufbau der Immobilie entstehen.
  • Zeitwert bei Auszahlung: Wenn du dich nach einem Totalschaden der Immobilie gegen einen Neuaufbau entscheidest und stattdessen eine Auszahlung in Anspruch nehmen möchtest, wird der Zeitwert ersetzt. Das heißt, es wird das Alter und die Abnutzung der Immobilie bei der Ermittlung der Schadensumme berücksichtigt (in einigen Top-Tarifen wird der Neuwert erstattet)
  • Bei beschädigten Sachen werden die notwendigen Reparaturen erstattet.

Abschließend noch zwei Schadenbeispiele, um ein besseres Verständnis für die Praxis der Wohngebäudeversicherung zu bekommen:

Aufgrund eines geplatzten Rohres tritt Leitungswasser aus und beschädigt Fußboden und Wände

    • Die Versicherung erstattet die notwendig Kosten, um das Leitungsrohr auszutauschen/zu reparieren.
    • Außerdem werden die Kosten zum Trocknen und neu Streichen der Wände sowie der Austausch des Fußbodens übernommen.

Ein Sturm entwurzelt einen Baum und dieser beschädigt die Eingangstür des Gebäudes und die Terrasse. Die Immobilie wird kurzfristig unbewohnbar.

    • Es werden alle Aufräumkosten für den Baum erstattet.
    • Außerdem leistet die Versicherung für anfallende Hotelkosten und die Bewachung der Wohnungstür, bis diese wieder vollständig repariert ist.
    • Die Reparaturkosten für die Wohnungstür und die Terrasse werden übernommen.

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Meine Beratung erfolgt in der Regel vollständig digital und papierlos. Das ermöglicht mir, meine Kunden deutschlandweit zu jeder Zeit zu betreuen. Eine persönliche Beratung biete ich in Kassel und Umgebung an. Wenn du gerne eine Beratung unter vier Augen haben möchtest, dann schreib’ mir einfach eine Nachricht. Ich werde dann prüfen, in wie fern eine Beratung vor Ort für mich möglich ist.

Blogartikel

Fabio Rumpf Versicherungs- und Finanzmakler