Gesetzliche und Private Krankenversicherung – Ein Überblick

Fondsgebundene Rentenversicherung

In Deutschland existieren zwei Systeme: die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und die private Krankenversicherung (PKV). Beide Systeme unterscheiden sich grundlegend in ihrer Struktur, Finanzierung und den angebotenen Leistungen. Dieser Artikel gibt einen detaillierten Überblick über die Funktionsweise beider Systeme, die jeweiligen Vorteile und Nachteile sowie die grundlegenden Unterschiede.

Inhaltsverzeichnis: Krankenversicherung

1. Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

1.1 Grundprinzip und Funktionsweise

Die gesetzliche Krankenversicherung basiert auf dem Solidaritätsprinzip. Das bedeutet, dass alle Versicherten gemeinsam das System finanzieren. Die Beiträge sind einkommensabhängig und jeder Versicherte erhält unabhängig von seiner individuellen Beitragszahlung die gleichen Leistungen.

Die GKV ist ein Teil des deutschen Sozialversicherungssystems und unterliegt strengen gesetzlichen Vorgaben. Die Leistungen werden weitgehend durch den Gesetzgeber festgelegt und gelten für alle Versicherten einheitlich. Die Krankenkassen können jedoch bestimmte Zusatzleistungen anbieten, um sich von der Konkurrenz abzuheben.

1.2 Wer ist in der GKV versichert?

  • Die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung kann entweder pflichtversichert, freiwillig versichert oder familienversichert sein.

    • Pflichtversicherte: Arbeitnehmer mit einem Bruttoeinkommen unter der Versicherungspflichtgrenze (2024: 69.300 € jährlich) sind automatisch in der GKV versichert. Auch Azubis, Studierende, Rentner (wenn sie lange in der GKV versichert waren) sowie Empfänger von Arbeitslosengeld I oder II gehören zu dieser Gruppe.
    • Freiwillig Versicherte: Wer die Versicherungspflichtgrenze überschreitet oder aus anderen Gründen nicht mehr pflichtversichert ist, kann sich freiwillig in der GKV versichern. Das betrifft zum Beispiel Selbstständige oder Arbeitnehmer mit einem Einkommen über der Pflichtgrenze, die nicht in die PKV wechseln möchten.
    • Familienversicherte: Ehepartner und Kinder von gesetzlich Versicherten können beitragsfrei mitversichert werden, wenn sie bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten.

1.3 Beitragsberechnung und Finanzierung

Die Beiträge zur GKV richten sich nach dem Bruttoeinkommen. Der allgemeine Beitragssatz beträgt derzeit 14,6 % des Einkommens, wobei Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich diesen Beitrag zu gleichen Teilen teilen (jeweils 7,3 %). Zusätzlich erhebt jede Krankenkasse einen individuellen Zusatzbeitrag, der im Durchschnitt bei etwa 1,7 % liegt und ebenfalls zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt wird.

Der maximale Beitrag zur GKV wird durch die Beitragsbemessungsgrenze bestimmt (2024: 62.100 € jährlich). Einkommen oberhalb dieser Grenze werden für die Berechnung des Beitrags nicht berücksichtigt.

Beispiel für einen Arbeitnehmer mit 4.000 € Bruttogehalt:

  • Grundbeitrag (14,6 %): 584 €
  • Zusatzbeitrag (1,7 %): 68 €
  • Arbeitgeberanteil: 326 €
  • Arbeitnehmeranteil: 326 €

Für bestimmte Personengruppen, wie Selbstständige oder freiwillig Versicherte, gelten besondere Regelungen zur Beitragsberechnung.

1.4 Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung

Die Leistungen der GKV sind gesetzlich festgelegt und orientieren sich am Prinzip der Sachleistungsgewährung. Das bedeutet, dass Versicherte ihre Gesundheitsleistungen direkt über die Krankenkasse abrechnen und in der Regel keine Vorauszahlungen leisten müssen.

Zu den standardmäßigen Leistungen gehören:

  • Ambulante ärztliche Behandlungen
  • Krankenhausbehandlungen (mit einer Zuzahlung von 10 € pro Tag für maximal 28 Tage im Jahr)
  • Medikamente (mit gesetzlich geregelten Eigenanteilen)
  • Zahnbehandlungen (eingeschränkte Erstattung bei Zahnersatz)
  • Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen
  • Krankengeld (ab der siebten Woche einer Krankschreibung)

1.5 Vor- und Nachteile der GKV

Vorteile:

  • Aufnahme ohne Gesundheitsprüfung, auch bei Vorerkrankungen
  • Einkommensabhängige Beiträge – geringe Beiträge bei niedrigem Einkommen
  • Familienversicherung ohne Zusatzkosten
  • Einheitliche medizinische Grundversorgung

Nachteile:

  • Standardisierte Leistungen, keine individuellen Tarife
  • Längere Wartezeiten bei Fachärzten
  • Begrenzte Erstattung für Zahnersatz und alternative Heilmethoden

2. Die private Krankenversicherung (PKV)

2.1 Grundprinzip und Funktionsweise

Die private Krankenversicherung basiert auf dem Kapitaldeckungsprinzip. Jeder Versicherte zahlt individuelle Beiträge, die nicht vom Einkommen, sondern von anderen Faktoren abhängen. Im Gegensatz zur GKV schließen Versicherte einen Vertrag mit einem privaten Anbieter ab, der ihnen einen genau definierten Leistungskatalog bietet.

Die PKV arbeitet nach dem Kostenerstattungsprinzip: Versicherte erhalten eine Rechnung für erbrachte Leistungen, die sie zunächst selbst bezahlen und anschließend bei ihrer Versicherung zur Erstattung einreichen.

2.2 Wer kann sich privat versichern?

Die PKV steht nicht jedem offen. Versicherte müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen:

  • Arbeitnehmer mit Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze (2024: 69.300 € brutto jährlich)
  • Selbstständige und Freiberufler, die nicht versicherungspflichtig in der GKV sind
  • Beamte, die von ihrem Dienstherrn eine Beihilfe zu den Krankheitskosten erhalten
  • Studierende, die sich zu Beginn ihres Studiums für die PKV entscheiden können

2.3 Beitragsberechnung und Finanzierung

Die Beiträge in der PKV richten sich nach individuellen Faktoren:

  • Alter bei Eintritt: Je früher man eintritt, desto günstiger sind die Beiträge.
  • Gesundheitszustand: Bestehende Vorerkrankungen können zu Risikozuschlägen oder sogar zu einer Ablehnung führen.
  • Leistungsumfang: Je umfangreicher der gewählte Tarif, desto höher der Beitrag.

Arbeitnehmer erhalten von ihrem Arbeitgeber einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung, der bis zur Höhe des maximalen Arbeitgeberanteils in der GKV (2024: ca. 403 €) reicht.

2.4 Leistungen der privaten Krankenversicherung

Die PKV bietet deutlich flexiblere und oft umfangreichere Leistungen als die GKV. Versicherte können zwischen verschiedenen Tarifen wählen, die beispielsweise folgende Leistungen enthalten:

  • Freie Arztwahl und bevorzugte Behandlung
  • Kürzere Wartezeiten auf Facharzttermine
  • Hochwertigere Medikamente und alternative Behandlungsmethoden
  • Erstattung für Sehhilfen und Zahnbehandlungen
  • Wahlleistungen im Krankenhaus, z. B. Einbettzimmer oder Chefarztbehandlung

2.5 Vor- und Nachteile der PKV

Vorteile:

  • Individuell anpassbare Tarife mit besseren Leistungen
  • Kürzere Wartezeiten und bevorzugte Behandlung
  • Keine einkommensabhängigen Beiträge

Nachteile:

  • Gesundheitsprüfung bei Vertragsabschluss, höhere Kosten bei Vorerkrankungen
  • Keine kostenlose Familienversicherung
  • Beitrag abhängig von der Stabilität der Versicherungsgesellschaft

3. Fazit​

Die gesetzliche und private Krankenversicherung unterscheiden sich grundlegend in ihrer Funktionsweise, Finanzierung und den angebotenen Leistungen. Während die GKV durch das Solidarprinzip eine einheitliche Grundversorgung bietet, ermöglicht die PKV eine individuellere Absicherung mit oft besseren Leistungen, aber auch höheren Kosten.

Welche Versicherung die bessere Wahl ist, hängt von der persönlichen Lebenssituation, den finanziellen Möglichkeiten und den gesundheitlichen Bedürfnissen ab. Wer langfristig vorsorgen möchte, sollte sich gut über beide Systeme informieren und gegebenenfalls eine professionelle Beratung in Anspruch nehmen.

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