Dienstunfähigkeitsversicherung
Die Dienstunfähigkeitsversicherung gibt es streng genommen so gar nicht. Als Dienstunfähigkeitsversicherung bezeichnet man eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer sogenannten “Dienstunfähigkeits-Klausel”. Wir sprechen hier also lediglich von einer zusätzlichen Klausel in einer gewöhnlichen Berufsunfähigkeitsversicherung. Diese ist für die speziellen Anforderungen von Beamten konzipiert, da Beamte einen anderen Versorgungsstatus als beispielsweise Arbeitnehmer oder Selbstständige haben.
Wann leistet die Dienstunfähigkeitsversicherung?
Falls dein Dienstherr dich aus gesundheitlichen Gründen in den vorzeitigen Ruhestand versetzen sollte, dann bekommst du deine Leistung aus dem Vertrag. Einfach die Versetzungsurkunde einreichen – fertig. Das ist einfach und gibt eine gewissen Sicherheit, dass die durch die Versetzung entstandene Versorgungslücke auch tatsächlich gedeckt wird.
Meldest du deinem Versicherer hingegen eine “normale” Berufsunfähigkeit, erwartet dich für gewöhnlich ein langer und bürokratischer Prozess der Leistungsprüfung. Der Versicherer prüft genau, ob du deinen zuletzt ausgeführten Beruf tatsächlich nur noch zu maximal 50% ausüben kannst. Diesen Stress können sich Beamte mit einer Dienstunfähigkeits-Klausel sparen.
Brauche ich als Beamter unbedingt eine DU-Klausel in meinem Vertrag?
Nicht unbedingt, ist jedoch sinnvoll. In der Praxis zeigt sich, dass vor einer Dienstunfähigkeit, die durch einen Amtsarzt bescheinigt wird, in der Regel bereits Berufsunfähigkeit nach den Versicherungsbedingungen eines guten Vertrags besteht. Der Leistungsauslöser BU ist als leichter zu erreichen als der Leistungsauslöser DU.
Unter’m Strich sollten sich Beamte nach Möglichkeit jedoch immer für eine Dienstunfähigkeits-Klausel entscheiden, da sie den tatsächlichen Bedarf widerspiegeln und abdecken.
Was gibt es beachten?
Eine DU-Klausel ist nicht immer gleich eine DU-Klausel. Klingt erstmal verwirrend, ist aber in der Praxis gar nicht so kompliziert. Es gibt sogenannte echte und unechte DU-Klauseln. Wo genau liegt der Unterschied?
Bei einer echten DU-Klausel muss ich lediglich nachweisen, dass ich aus gesundheitlichen Gründen von meinem Dienstherr in den Ruhestand versetzt wurde. Dieser Nachweis genügt um den Leistungsfall auszulösen.
Bei der unechten DU-Klausel muss ich dem Versicherer nachweisen, dass ich in den Ruhestand versetzt wurde und zusätzlich, dass ich tatsächlich dienstunfähig bin. Der Versicherer gibt also in diesem Fall die Leistungsprüfung nicht vollständig aus der Hand, sondern hat nochmal die Möglichkeit, selbst nachzuprüfen.
Bei jungen Beamten ist es außerdem wichtig darauf zu achten, dass die DU-Klausel “vollständig” ist. Das heißt kurzum, dass ich auch in den ersten 5 Jahren meiner Beamtenlaufbahn Leistungen bei einer Dienstunfähigkeit bekommen würde. Denn Beamte in den ersten 5 Jahren werden bei einer Dienstunfähigkeit im Normalfall nicht in den Ruhestand versetzt, sondern aus dem Dienst entlassen.
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