Abstrakte und konkrete Verweisung in der Berufsunfähigkeitsversicherung

Abstrakte und konkrete Verweisung in der Berufsunfähigkeitsversicherung

Wenn es um die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) geht, stolpern viele über zwei Begriffe, die enorm wichtig sind – und trotzdem oft missverstanden werden: abstrakte Verweisung und konkrete Verweisung. Beide entscheiden im Ernstfall darüber, ob deine BU-Rente weiterläuft – oder ob der Versicherer sagt: „Du könntest (oder tust) doch etwas anderes.“

Inhaltsverzeichnis: Abstrakte und konkrete Verweisung in der Berufsunfähigkeitsversicherung

Was bedeutet „Verweisung“ in der BU überhaupt?

In der BU ist dein zuletzt ausgeübter Beruf versichert – so, wie du ihn in gesunden Tagen wirklich gemacht hast (inkl. typischer Aufgaben, Arbeitszeiten, Verantwortung). „Verweisung“ beschreibt die Frage: Darf der Versicherer dich auf einen anderen Beruf verweisen, statt zu zahlen?

Warum ist das relevant? Weil die Realität selten schwarz-weiß ist. Beispiel aus dem Alltag:

Du bist Handwerkerin, bekommst eine chronische Schulterproblematik und kannst keine Überkopf-Arbeiten mehr machen. Du bist nicht „komplett arbeitsunfähig“, aber dein Job funktioniert nicht mehr so wie vorher. Genau hier wird Verweisung zum Dreh- und Angelpunkt.

Abstrakte Verweisung einfach erklärt

Abstrakte Verweisung heißt: Der Versicherer prüft nicht nur, ob du deinen aktuellen Beruf nicht mehr ausüben kannst, sondern auch, ob du theoretisch noch einen anderen Beruf ausüben könntest, der „zumutbar“ und „vergleichbar“ wäre – auch wenn du diesen Job gar nicht tatsächlich machst.

Stell dir das wie ein Gedankenexperiment vor:

  • Du bist Physiotherapeut und kannst wegen einer Handgelenkserkrankung nicht mehr behandeln.
  • Der Versicherer sagt: „Du könntest doch als medizinischer Sachbearbeiter arbeiten.“
  • Ergebnis: Keine BU-Rente, obwohl du real keinen solchen Job hast.

Darum ist der Verzicht auf abstrakte Verweisung in vielen modernen BU-Tarifen ein echtes Qualitätsmerkmal. Für dich bedeutet das: Es zählt primär dein echter Beruf – nicht irgendein theoretischer Alternativjob.

Konkrete Verweisung einfach erklärt

Konkrete Verweisung funktioniert anders: Hier geht es nicht darum, was du theoretisch könntest – sondern darum, was du tatsächlich tust.

Wenn du nach Eintritt einer Berufsunfähigkeit wirklich einen neuen Job aufnimmst, kann der Versicherer prüfen, ob dieser neue Job deiner bisherigen Lebensstellung entspricht. Ist er „vergleichbar“, kann das bedeuten, dass die BU-Rente gekürzt oder beendet wird (je nach Bedingungen).

Ein Beispiel, das viele sofort fühlen:

  • Du warst Bauleiter (hohe Verantwortung, gutes Einkommen), wirst berufsunfähig und arbeitest später als Pförtner in Teilzeit.
  • Dieser neue Job ist meist nicht vergleichbar: Einkommen, Verantwortung und Status unterscheiden sich deutlich.
  • In so einem Fall läuft die BU-Rente häufig weiter (wenn die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind).

Wichtig: Konkrete Verweisung ist kein „Bestrafungsmechanismus“, sondern soll verhindern, dass jemand dauerhaft BU-Rente bekommt, obwohl er faktisch wieder in einem vergleichbaren Beruf angekommen ist.

„Vergleichbar“ – woran wird das in der Praxis gemessen?

Jetzt wird’s knifflig – und genau deshalb ist das Thema so wichtig. Ob ein neuer Job „vergleichbar“ ist, hängt typischerweise an Kriterien wie:

  • Einkommen (oft wird mit Schwellen gearbeitet, z. B. „nahe am alten Einkommen“)
  • soziale Wertschätzung / Stellung (Führungsverantwortung, Qualifikation, Außenwirkung)
  • Ausbildung/Erfahrung (ist es ein Job „auf deinem Niveau“?)
  • Belastung (weder deutlich über- noch deutlich unterfordernd)

Alltagstaugliches Beispiel:

Du bist selbstständiger Fotograf, wirst durch eine Augenerkrankung eingeschränkt und wechselst in eine Agentur als Projektmanager. Das kann – je nach Einkommen und Verantwortung – vergleichbar sein. Dann kann konkrete Verweisung relevant werden.

Das ist einer der Gründe, warum ich als Versicherungsmakler nicht nur „BU ja/nein“ bespreche, sondern auch: Was passiert, wenn du dich neu orientierst? Gerade bei jungen Familien und Selbstständigen ist das ein realistisches Szenario.

Die häufigste Falle: „Dann arbeite ich halt irgendwas – und die BU läuft schon weiter“

Viele denken: „Wenn ich BU bin, darf ich gar nicht arbeiten.“ Das stimmt so nicht. Oft ist es sogar sinnvoll, wieder etwas zu tun – schon allein fürs Selbstwertgefühl, den Alltag, soziale Kontakte.

Aber: Wenn du eine neue Tätigkeit startest, wird konkrete Verweisung plötzlich praktisch relevant.

Deshalb ist die beste Herangehensweise:

Bevor du dauerhaft in einen neuen Job gehst (oder eine Selbstständigkeit startest), lohnt sich ein kurzer Check:

  • Passt das zur bisherigen Lebensstellung?
  • Wie sind die Regeln in deinem Vertrag formuliert?
  • Welche Nachweise will der Versicherer später sehen?

Das ist keine Panikmache – es ist einfach sauberes Risikomanagement.

Zwei Mini-Stories aus dem echten Leben (typische Situationen)

Story 1: Der ITler mit Depression

Ein Softwareentwickler fällt wegen Depressionen aus. Nach einiger Zeit arbeitet er wieder – zunächst 15 Stunden pro Woche als Support-Mitarbeiter.

Für ihn kann entscheidend sein:

  • Ist das deutlich weniger Verantwortung als vorher?
  • Ist das Einkommen weit weg vom alten?
  • Ist die Tätigkeit anders als die vorherige Kernaufgabe?

Wenn der neue Job klar „unterhalb“ der alten Stellung liegt, ist konkrete Verweisung oft weniger wahrscheinlich. Aber: Das muss man anhand der Vertragslogik beurteilen, nicht nach Bauchgefühl.

Story 2: Die Zahnärztin mit Rückenproblemen

Eine Zahnärztin kann nicht mehr am Behandlungsstuhl arbeiten. Sie übernimmt später die Praxisorganisation und Beratung – mit ähnlichem Einkommen und hoher Verantwortung.

Hier kann konkrete Verweisung eher ins Spiel kommen, weil die neue Tätigkeit unter Umständen vergleichbar ist – auch wenn sie völlig andere Aufgaben hat.

Beide Fälle zeigen: Es geht nicht nur darum, ob du arbeitest – sondern was genau du arbeitest und wie es einzuordnen ist.

Worauf du beim BU-Vertrag konkret achten solltest

Wenn du deinen Vertrag prüfst (oder neu abschließt), helfen dir diese Punkte als klare Orientierung:

  • Ganz zentral: Verzicht auf abstrakte Verweisung (wenn möglich)
  • Klare Regeln zur konkreten Verweisung: Welche Kriterien gelten? Wie wird verglichen?
  • Verständliche Definition deiner Lebensstellung (indirekt über die Kriterien geregelt)
  • Saubere Formulierungen zur Nachprüfung (was darf der Versicherer wann prüfen?)
  • Und ganz praktisch: Dokumentiere deinen Berufsalltag frühzeitig (Tätigkeiten, Anteil, Verantwortung). Das hilft, wenn später der „maßgebliche Beruf“ beschrieben werden muss.

Genau an dieser Stelle macht ein guter Versicherungsmakler den Unterschied: Nicht, weil er „Tarife auswendig“ kann, sondern weil er dir hilft, die Bedingungen so zu wählen, dass sie zu deinem echten Leben passen.

Wie ich dich dabei unterstütze – online deutschlandweit und in Kassel vor Ort

Auf fr-makler.de findest du weitere Inhalte rund um Arbeitskraftabsicherung. Ich begleite dich als Versicherungsmakler bei der Auswahl und Einordnung der BU-Bedingungen – deutschlandweit per Onlineberatung und wenn du möchtest in Kassel und Umgebung auch persönlich vor Ort. Gerade Themen wie abstrakte und konkrete Verweisung sind ideal, um sie einmal verständlich an deinem konkreten Berufsbild durchzugehen.

Deutschlandweit digital, persönlich in Kassel

Meine Beratung erfolgt in der Regel vollständig digital und papierlos. Das ermöglicht mir, meine Kunden deutschlandweit zu jeder Zeit zu betreuen. Eine persönliche Beratung biete ich in Kassel und Umgebung an. Wenn du gerne eine Beratung unter vier Augen haben möchtest, dann schreib’ mir einfach eine Nachricht. Ich werde dann prüfen, in wie fern eine Beratung vor Ort für mich möglich ist.

Fabio Rumpf Versicherungs- und Finanzmakler