Gesundheitsfragen in der PKV: Warum Versicherer unterschiedlich genau hinschauen
Bei der privaten Krankenversicherung gibt es nicht die eine Gesundheitsprüfung.
Nicht weil sich Deine Gesundheit verändert hat – sondern weil die Versicherer unterschiedlich fragen.
Das Wichtigste auf einen Blick
Wenn Du aus diesem Artikel nur fünf Punkte mitnimmst, dann diese:
Die Gesundheitsfragen unterscheiden sich von Gesellschaft zu Gesellschaft.
Nicht nur die Diagnose zählt – sondern auch Zeitraum und genaue Formulierung der Frage.
Eine Ja-Antwort ist nicht automatisch problematisch oder gleichbedeutend mit einer Ablehnung.
Bei relevanten Vorerkrankungen kann eine Risikovoranfrage vor dem eigentlichen Antrag sinnvoll sein.
Gesundheitsfragen sollten weder verharmlost noch unnötig übererfüllt werden. Entscheidend ist, exakt das zu beantworten, was gefragt wird.
Inhalt dieses Artikels
Warum stellt eine private Krankenversicherung überhaupt Gesundheitsfragen?
Die private Krankenversicherung funktioniert anders als die gesetzliche Krankenversicherung.
Vor Abschluss des Vertrages prüft der Versicherer unter anderem den Gesundheitszustand der versicherten Person. Dadurch soll eingeschätzt werden, welches gesundheitliche Risiko in den Vertrag aufgenommen wird.
Dafür stellen die Gesellschaften Gesundheitsfragen.
Abgefragt werden können zum Beispiel:
- ambulante Arztbesuche
- Untersuchungen und Behandlungen
- Krankenhausaufenthalte
- Operationen
- Medikamente
- psychotherapeutische oder psychiatrische Behandlungen
- Arbeitsunfähigkeiten
- chronische Erkrankungen
- Allergien
- unbehandelte Beschwerden
- Zahnerkrankungen und Zahnersatz
- Prothesen oder Implantate
- Suchterkrankungen
- und weitere gesundheitliche Besonderheiten
Je nach Gesundheitshistorie kann die Risikoprüfung anschließend beispielsweise zu einer normalen Annahme, einem Risikozuschlag, weiteren Rückfragen oder auch einer Ablehnung führen.
Wichtig ist dabei:
Eine Vorerkrankung bedeutet nicht automatisch, dass eine private Krankenversicherung unmöglich ist.
Entscheidend ist immer die konkrete Situation.
Was lag vor?
Wann lag es vor?
Wie wurde behandelt?
Wie lange dauerte die Behandlung?
Ist die Erkrankung vollständig ausgeheilt?
Bestehen heute noch Beschwerden oder Folgen?
Und vor allem:
Wie bewertet die jeweilige Versicherungsgesellschaft genau diesen Sachverhalt?
Es gibt nicht „die Gesundheitsfragen der PKV“
Genau hier entsteht häufig ein falscher Eindruck.
Viele Interessenten gehen davon aus, dass alle privaten Krankenversicherer ungefähr dasselbe fragen.
Schließlich geht es bei allen um dieselbe Person und dieselbe Gesundheitshistorie.
In der Praxis unterscheiden sich die Anträge aber teilweise erheblich.
Der eine Versicherer fragt beispielsweise drei Jahre nach ambulanten Behandlungen.
Ein anderer interessiert sich bei einem bestimmten Thema für fünf Jahre.
Psychotherapeutische Behandlungen können bei einer Gesellschaft fünf Jahre, bei einer anderen zehn Jahre zurückreichen.
Bei Medikamenten können ebenfalls völlig unterschiedliche Formulierungen verwendet werden.
Und manche Fragen besitzen überhaupt keinen klassischen Drei-, Fünf- oder Zehn-Jahres-Zeitraum.
Das bedeutet:
Die medizinische Vorgeschichte bleibt gleich. Aber was davon im Antrag anzugeben ist, kann sich durch die konkrete Frage verändern.
Genau deshalb lohnt es sich, genauer hinzuschauen.
Beispiel 1: Medikamente – ein Thema, völlig unterschiedliche Fragen
Nehmen wir die Medikamenteneinnahme.
Auf den ersten Blick könnte man denken:
„Entweder ich habe Medikamente genommen oder nicht.“
So einfach ist es nicht.
Barmenia: Fokus auf die aktuelle regelmäßige Einnahme
In den betrachteten Gesundheitsfragen der Barmenia wird danach gefragt, ob regelmäßig Arzneimittel eingenommen werden.
Der Fokus dieser konkreten Frage liegt damit auf der derzeitigen regelmäßigen Einnahme.
Wichtig:
Das bedeutet nicht automatisch, dass frühere Erkrankungen, wegen denen Medikamente verordnet wurden, irrelevant sind. Sie können über andere Gesundheitsfragen zu Arztbesuchen, Erkrankungen oder Behandlungen trotzdem erfasst werden.
Aber die Medikamentenfrage selbst ist vergleichsweise eng formuliert.
Alte Oldenburger: drei Jahre Medikamentenhistorie
Bei der Alten Oldenburger wird die regelmäßige Medikamenteneinnahme dagegen über einen Zeitraum von drei Jahren betrachtet.
Für einen Kunden kann das einen erheblichen Unterschied machen.
Angenommen, jemand hat vor zwei Jahren über mehrere Monate regelmäßig ein Medikament eingenommen, nimmt es heute aber längst nicht mehr.
Bei einer ausschließlich auf die Gegenwart bezogenen Medikamentenfrage ergibt sich eine andere Antwort als bei einer Drei-Jahres-Frage.
R+V: zwölf Monate
Bei der R+V wird in den betrachteten Antragsfragen die regelmäßige oder wiederholte Medikamenteneinnahme für einen Zeitraum von zwölf Monaten abgefragt.
Auch das kann je nach Vorgeschichte interessant sein.
Eine Medikamenteneinnahme, die zwei Jahre zurückliegt, kann damit bei dieser konkreten Medikamentenfrage anders zu behandeln sein als bei einem Versicherer, der drei Jahre zurückfragt.
AXA: langer Zeitraum, aber mit einem wichtigen Filter
Besonders schön lässt sich an der AXA zeigen, warum man nicht nur auf die Jahreszahl schauen darf.
Dort wird in den betrachteten Unterlagen bei der Medikamentenfrage zwar ein deutlich längerer Zeitraum verwendet.
Gleichzeitig ist die Frage aber auf Arzneimittel begrenzt, die länger als sechs Wochen verordnet, eingenommen oder angewendet wurden.
Das ist ein völlig anderes Raster.
Eine kurze Antibiotikatherapie ist eben etwas anderes als eine jahrelange Dauermedikation.
HanseMerkur: „in der Vergangenheit“
Noch einmal anders ist eine Formulierung, die auf einen regelmäßigen Konsum von Medikamenten in der Vergangenheit abstellt.
Hier gibt es nicht automatisch den klar erkennbaren Drei- oder Fünf-Jahres-Zeitraum, an dem man sich sofort orientieren kann.
Gerade solche Fragen verdienen besondere Aufmerksamkeit.
Was zeigt dieses Beispiel?
Fünf Versicherer können sich für dasselbe Thema interessieren und trotzdem ganz unterschiedliche Informationen abfragen.
Deshalb ist die richtige Frage nicht:
„Habe ich irgendwann einmal Medikamente genommen?“
Sondern:
„Was möchte diese konkrete Gesellschaft mit dieser konkreten Frage von mir wissen?“
Beispiel 2: Psychotherapie – fünf oder zehn Jahre können entscheidend sein
Besonders deutlich werden die Unterschiede beim Thema Psyche.
Bei verschiedenen privaten Krankenversicherern werden psychotherapeutische, psychologische oder psychiatrische Behandlungen über unterschiedliche Zeiträume abgefragt.
In den betrachteten Antragsfragen fragen beispielsweise Barmenia, Alte Oldenburger und Signal Iduna beziehungsweise Deutscher Ring bei entsprechenden psychischen beziehungsweise psychotherapeutischen Themen über einen Zeitraum von zehn Jahren zurück.
Bei anderen Gesellschaften kann der Zeitraum deutlich kürzer sein.
Bei der Allianz beträgt er in den betrachteten Fragen beispielsweise fünf Jahre.
Auch bei der HanseMerkur wird das Thema Psyche in den zugrunde liegenden Fragen über fünf Jahre betrachtet.
Bei der AXA beträgt der Zeitraum grundsätzlich ebenfalls fünf Jahre, wobei einzelne Tarife wiederum abweichende Zeiträume besitzen können.
Und genau dieser letzte Punkt ist wichtig:
Nicht einmal innerhalb einer Gesellschaft muss jeder Tarif zwangsläufig mit exakt denselben Zeiträumen arbeiten.
Ein konkretes Beispiel
Angenommen, Du hattest vor sieben Jahren aufgrund einer schwierigen Lebensphase mehrere psychotherapeutische Sitzungen.
Seitdem:
- keine Behandlung
- keine Medikamente
- keine Beschwerden
- keine Rückfälle
Deine persönliche Gesundheitshistorie ist bei jeder Versicherung identisch.
Trotzdem kann die Antragssituation vollkommen unterschiedlich sein.
Fragt Gesellschaft A fünf Jahre zurück, kann die damalige Behandlung außerhalb dieses konkreten Zeitraums liegen.
Fragt Gesellschaft B zehn Jahre zurück, liegt sie noch innerhalb der Frage.
Du bist derselbe Mensch mit derselben Vorgeschichte – und trotzdem kann sich die korrekte Antwort unterscheiden.
Genau deshalb ist ein pauschaler Satz wie:
„Psychotherapie muss man in der PKV immer zehn Jahre angeben“
zu einfach.
Entscheidend ist der tatsächliche Antrag.
Beispiel 3: „Behandlung“ ist nicht dasselbe wie „Beschwerden“
Einer der wichtigsten Unterschiede versteckt sich nicht in einer Jahreszahl, sondern in einzelnen Begriffen.
Stell Dir vor, Du hast seit mehreren Monaten regelmäßig Rückenschmerzen.
Du warst deswegen aber noch nie beim Arzt.
Jetzt kommen zwei unterschiedliche Fragen.
Variante A:
„Wurden Sie wegen Rückenbeschwerden behandelt?“
Variante B:
„Bestanden Krankheiten oder Beschwerden des Bewegungsapparates – auch wenn diese nicht behandelt wurden?“
Das ist nicht dieselbe Frage.
Bei der ersten geht es um eine Behandlung.
Bei der zweiten können ausdrücklich auch Beschwerden erfasst sein, mit denen Du niemals einen Arzt aufgesucht hast.
In den betrachteten Gesundheitsfragen der Barmenia findet sich genau dieses Prinzip: Neben ambulanten Untersuchungen, Beratungen und Behandlungen werden auch Krankheiten, Behinderungen oder Beschwerden innerhalb des Zeitraums erfasst, die nicht behandelt wurden.
Auch andere Gesellschaften verwenden vergleichbare Erweiterungen.
Deshalb solltest Du bei Gesundheitsfragen immer unterscheiden zwischen Begriffen wie:
- behandelt
- untersucht
- beraten
- Beschwerden
- Krankheiten
- diagnostiziert
- angeraten
- vorgesehen
- aktuell bestehend
Diese Wörter sind keine Nebensache.
Sie definieren, wonach gefragt wird.
Beispiel 4: „Angeraten“ – obwohl noch gar nichts passiert ist
Ein weiterer klassischer Stolperstein ist das Wort „angeraten“.
Viele Menschen denken bei Gesundheitsfragen ausschließlich an abgeschlossene oder laufende Behandlungen.
Aber eine Gesellschaft kann ausdrücklich auch wissen wollen, ob eine Behandlung empfohlen, geplant oder angeraten wurde.
Ein typisches Beispiel ist der Zahnbereich.
Angenommen, Dein Zahnarzt sagt:
„Diese Krone sollten wir in den nächsten Monaten erneuern.“
Du hast:
- noch keinen Termin
- noch keinen Heil- und Kostenplan
- noch keine Behandlung begonnen
Trotzdem kann die Maßnahme bereits relevant sein, wenn die Gesundheitsfrage ausdrücklich nach angeratenen oder beabsichtigten Behandlungen fragt.
Das Gleiche kann bei Operationen, Untersuchungen oder anderen Therapien gelten.
Noch nicht durchgeführt bedeutet nicht automatisch: nicht anzugeben.
Entscheidend ist wieder die Formulierung.
Beispiel 5: Ambulante Operationen – drei oder fünf Jahre?
Auch ambulante Operationen zeigen sehr gut, wie unterschiedlich Gesellschaften fragen.
Bei Signal Iduna beziehungsweise Deutscher Ring werden ambulante Operationen in den betrachteten Gesundheitsfragen über einen Zeitraum von fünf Jahren erfasst.
Bei der Allianz findet sich für ambulante Operationen ebenfalls ein Zeitraum von fünf Jahren.
Auch die SDK fragt in den zugrunde liegenden Fragen ambulante Operationen über fünf Jahre ab.
Andere private Krankenversicherer arbeiten in diesem Bereich teilweise mit kürzeren Zeiträumen.
Das kann relevant sein.
Angenommen, eine ambulante Operation liegt vier Jahre zurück.
Bei einem Drei-Jahres-Zeitraum kann sie außerhalb der konkreten Frage liegen.
Bei fünf Jahren liegt sie noch darin.
Wieder gilt:
Nicht das Ereignis verändert sich. Der Fragebogen verändert sich.
Beispiel 6: Verdachtsdiagnosen – wenn eine Diagnose nie bestätigt wurde
Ein besonders unterschätztes Thema sind Verdachtsdiagnosen.
Stell Dir folgende Situation vor:
Du hast Beschwerden.
Dein Arzt möchte eine bestimmte Erkrankung ausschließen und dokumentiert dafür einen Verdacht.
Es folgen Untersuchungen.
Der Verdacht bestätigt sich nicht.
Für Dich ist die Geschichte erledigt.
Trotzdem kann diese Verdachtsdiagnose noch in Abrechnungsdaten oder der Patientenakte auftauchen.
Bei der R+V wird in den betrachteten Gesundheitsfragen in mehreren Bereichen ausdrücklich auch nach Verdachtsdiagnosen gefragt.
Damit kann eine Information relevant werden, die ein anderer Versicherer mit einer anders formulierten Frage möglicherweise nicht in derselben Form abfragt.
Genau deshalb ist bei bestimmten Konstellationen ein Blick in die eigenen medizinischen Unterlagen sinnvoll.
Nicht, weil jede dort hinterlegte Diagnose automatisch ein Problem darstellt.
Sondern weil Du wissen solltest, was dokumentiert wurde und ob es mit dem tatsächlichen medizinischen Verlauf übereinstimmt.
Beispiel 7: Fragen ohne klassische zeitliche Begrenzung
Manchmal konzentrieren sich Interessenten so stark auf die bekannten Zeiträume von drei, fünf oder zehn Jahren, dass sie die wichtigste Frage übersehen:
Hat diese Frage überhaupt einen begrenzten Zeitraum?
Ein gutes Beispiel findet sich bei der uniVersa.
Dort wird in den betrachteten Unterlagen sinngemäß danach gefragt, ob Folgen von Krankheiten, Operationen oder Unfällen bestehen.
Der entscheidende Punkt:
Hier geht es um den aktuellen Zustand.
Angenommen, Du hattest vor 15 Jahren eine Operation.
Die Operation selbst liegt damit möglicherweise längst außerhalb der üblichen Frage nach stationären Behandlungen.
Wenn heute allerdings noch Folgen bestehen – beispielsweise Bewegungseinschränkungen oder Beschwerden –, kann genau dieser aktuelle Zustand trotzdem relevant sein.
Das zeigt einen fundamentalen Unterschied zwischen:
„Wurden Sie in den letzten fünf Jahren operiert?“
und
„Bestehen heute noch Folgen früherer Operationen?“
Das eine fragt nach einem Ereignis innerhalb eines Zeitraums.
Das andere fragt nach Deinem heutigen Zustand.
Beispiel 8: Bagatellerkrankungen – was muss wirklich aufgearbeitet werden?
Auch der Umgang mit kleineren Erkrankungen unterscheidet sich.
Einige Gesellschaften formulieren ausdrücklich sogenannte Bagatellausnahmen.
Bei der SDK werden in den betrachteten Gesundheitsfragen beispielsweise verschiedene folgenlos ausgeheilte Bagatellerkrankungen ausdrücklich ausgenommen.
Dazu zählen unter bestimmten Voraussetzungen unter anderem:
- Erkältungen
- Grippe
- Magen-Darm-Infekte
- kleinere Verletzungen wie Prellungen oder Zerrungen
- bestimmte Insektenstiche
- sowie weitere klar definierte kleinere Gesundheitsereignisse
Auch die Einnahme der Antibabypille ausschließlich zur Empfängnisverhütung wird dort in den zugrunde liegenden Fragen besonders behandelt.
Solche Ausnahmen können die Aufarbeitung der Gesundheitshistorie erheblich vereinfachen.
Andere Versicherer formulieren ihre Fragen breiter oder haben weniger ausdrückliche Bagatellausnahmen.
Das bedeutet aber nicht:
„Eine Erkältung muss in der PKV immer angegeben werden.“
Und genauso wenig:
„Eine Erkältung muss niemals angegeben werden.“
Richtig ist:
Es kommt auf die konkrete Gesundheitsfrage und deren Ausnahmen an.
Beispiel 9: Eine Brille kann bereits unterschiedlich abgefragt werden
Manchmal geht es nicht um komplizierte Erkrankungen, sondern um ganz alltägliche Dinge.
Bei Signal Iduna beziehungsweise Deutscher Ring wird beispielsweise ausdrücklich danach gefragt, ob eine Brille oder Kontaktlinsen getragen, benötigt oder verordnet wurden.
Bei anderen Gesellschaften kann eine Fehlsichtigkeit innerhalb einer allgemeiner formulierten Frage auftauchen.
Auch das zeigt einen wichtigen Punkt:
Eine konkrete Frage kann für den Antragsteller sogar angenehmer sein als eine sehr allgemein gehaltene Sammelfrage.
Denn je präziser gefragt wird, desto einfacher lässt sich häufig erkennen, was tatsächlich gemeint ist.
Beispiel 10: Zähne – mehr als nur „fehlen Zähne?“
Auch im Zahnbereich unterscheiden sich die Gesellschaften.
Je nach Antrag kann beispielsweise gefragt werden nach:
- fehlenden Zähnen
- bestehendem Zahnersatz
- Kronen
- Inlays oder Onlays
- herausnehmbarem Zahnersatz
- Parodontose
- kieferorthopädischen Behandlungen
- laufenden Zahnbehandlungen
- oder bereits angeratenen Zahnersatzmaßnahmen
Bei der Barmenia ist die Fragestellung in den betrachteten Unterlagen beispielsweise stark auf aktuelle oder angeratene zahnärztliche beziehungsweise kieferorthopädische Behandlungen und fehlende Zähne ausgerichtet.
Bei der Inter finden sich dagegen unter anderem detailliertere Fragen zu bestehendem Zahnersatz und parodontalen Erkrankungen beziehungsweise Behandlungen.
Für jemanden mit umfangreichem Zahnersatz kann das einen Unterschied machen.
Deshalb gilt auch hier:
Nicht einfach davon ausgehen, dass „Zähne bei allen gleich gefragt werden“.
Warum offene Sammelfragen besonders aufmerksam gelesen werden sollten
Neben sehr konkreten Fragen gibt es Anträge mit deutlich offeneren Formulierungen.
Ein Beispiel dafür ist eine in den bereitgestellten Unterlagen dokumentierte Frage, die zusätzlich nach Krankheiten, Unfallfolgen oder körperlichen beziehungsweise geistigen Schäden fragt, soweit diese zuvor noch nicht angegeben wurden.
Solche Fragen sind deutlich weiter als:
„Wurden Sie in den letzten drei Jahren wegen Erkrankungen des Bewegungsapparates behandelt?“
Bei offenen Sammelfragen muss deshalb besonders sorgfältig geprüft werden:
- Was wurde in den vorherigen Fragen bereits erfasst?
- Was wird zusätzlich verlangt?
- Gibt es einen Zeitraum?
- Geht es um frühere Ereignisse oder aktuelle Zustände?
Hier zeigt sich besonders deutlich, warum ein Antrag nicht einfach mechanisch mit Ja und Nein abgearbeitet werden sollte.
Du erkennst Deine Situation in einem dieser Beispiele wieder?
Gesundheitshistorie zuerst prüfen. Antrag danach.
Die Unterschiede zwischen Gesellschaften auf einen Blick
Die folgenden Beispiele sollen ausdrücklich kein Ranking der Versicherer darstellen.
Ein Fragebogen, der für Kunde A vorteilhaft ist, kann für Kunde B ungünstiger sein.
Entscheidend ist immer die individuelle Vorgeschichte.
Beispiele anhand der betrachteten Antragsfragen. Maßgeblich ist immer der aktuelle Antrag.
Barmenia
Besonderheit
Medikamentenfrage auf aktuelle regelmäßige Einnahme ausgerichtet; ambulante Behandlungen drei Jahre; Psyche zehn Jahre
Warum relevant
Frühere Medikamenteneinnahmen können in der Medikamentenfrage anders behandelt werden, andere Gesundheitsfragen bleiben trotzdem relevant
Alte Oldenburger
Besonderheit
regelmäßige Medikamente drei Jahre; Psyche zehn Jahre; längere Arbeitsunfähigkeiten gesondert abgefragt
Warum relevant
Schon der Zeitraum der Medikamentenfrage unterscheidet sich deutlich
Signal Iduna / Deutscher Ring
Besonderheit
Brille ausdrücklich abgefragt; ambulante Operationen fünf Jahre; Psyche zehn Jahre
Warum relevant
Konkrete Einzelabfragen, teilweise aber längere Zeiträume
Allianz
Besonderheit
Psyche fünf Jahre; ambulante Bereiche teilweise drei Jahre; ambulante Operationen fünf Jahre
Warum relevant
Eine Psychotherapie zwischen fünf und zehn Jahren kann gegenüber Gesellschaften mit Zehn-Jahres-Frist anders relevant sein
Inter
Besonderheit
teilweise detailliertere Zahnfragen
Warum relevant
Umfangreicher Zahnersatz oder frühere parodontale Erkrankungen können genauer aufbereitet werden müssen
uniVersa
Besonderheit
Frage nach noch bestehenden Folgen früherer Krankheiten, Operationen oder Unfälle
Warum relevant
Auch sehr alte Ereignisse können relevant bleiben, wenn heute noch Folgen bestehen
SDK
Besonderheit
verschiedene Bagatellausnahmen; ambulante Operationen fünf Jahre; offene Fragen zu chronischen Themen
Warum relevant
Weniger Aufwand bei definierten Bagatellen, gleichzeitig auf aktuelle Dauerzustände achten
HanseMerkur
Besonderheit
Psyche fünf Jahre; Medikamentenfrage mit weiter gefasstem Vergangenheitsbezug
Warum relevant
Vorteilhaft kann der kürzere Psychotherapiezeitraum sein, bei Medikamenten muss dagegen genau gelesen werden
AXA
Besonderheit
Psyche grundsätzlich fünf Jahre; Medikamentenfrage mit zusätzlichem Sechs-Wochen-Kriterium
Warum relevant
Zeigt besonders deutlich, dass nicht nur die Jahreszahl, sondern auch Bedingungen innerhalb der Frage zählen
R+V
Besonderheit
in mehreren Bereichen auch Verdachtsdiagnosen; Medikamentenfrage zwölf Monate
Warum relevant
Dokumentierte Verdachtsdiagnosen können besondere Bedeutung bekommen
Die Tabelle zeigt das eigentliche Prinzip:
Es gibt nicht den einen Gesundheitsfragebogen, der für jeden Menschen automatisch besser ist.
Entscheidend ist die Kombination aus:
Deiner Gesundheitshistorie + der konkreten Fragestellung + der Risikoprüfung der Gesellschaft.
So solltest Du eine Gesundheitsfrage lesen
Wenn Du einen Antrag vor Dir hast, konzentriere Dich nicht nur auf die Überschrift.
Zerlege jede relevante Frage gedanklich in vier Bestandteile.
Was wird gefragt?
- Krankheit?
- Beschwerde?
- Diagnose?
- Behandlung?
- Untersuchung?
- Beratung?
- Medikament?
- Operation?
- Arbeitsunfähigkeit?
Welcher Zeitraum gilt?
- aktuell
- zwölf Monate
- drei Jahre
- fünf Jahre
- zehn Jahre
- oder möglicherweise ohne ausdrückliche zeitliche Begrenzung
Welche Erweiterungen gibt es?
Achte insbesondere auf Begriffe wie:
- „auch wenn nicht behandelt“
- „angeraten“
- „vorgesehen“
- „beabsichtigt“
- „Verdachtsdiagnose“
- „regelmäßig“
- „wiederholt“
- „länger als …“
- „bestehen Folgen“
Welche Ausnahmen gibt es?
- Manche Versicherer nehmen beispielsweise bestimmte Bagatellerkrankungen ausdrücklich aus.
Diese vier Ebenen entscheiden gemeinsam darüber, was die Frage tatsächlich verlangt.
Muss ich einfach meine komplette Krankenakte offenlegen?
Nein.
Die Gesundheitsprüfung sollte nicht nach dem Prinzip funktionieren:
„Ich gebe dem Versicherer einfach alles, dann bin ich auf der sicheren Seite.“
Das ist genauso wenig sinnvoll wie relevante Informationen bewusst wegzulassen.
Die Gesundheitsfragen sollen vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet werden.
Mehr Informationen als tatsächlich verlangt werden, sind aber nicht automatisch besser.
Der richtige Ansatz lautet deshalb:
Nicht zu wenig. Nicht wahllos zu viel. Sondern das, was konkret gefragt wurde.
Muss ich vor dem PKV-Antrag zwingend meine Krankenakte anfordern?
Nicht in jedem Fall.
Wer seine wesentlichen Arztbesuche, Behandlungen und Erkrankungen innerhalb der abgefragten Zeiträume gut kennt, kann seine Gesundheitshistorie häufig bereits mit vorhandenem Wissen und Unterlagen aufarbeiten.
Hilfreich können beispielsweise sein:
- der eigene Kalender
- vorhandene Arztberichte
- Befunde
- Rechnungen
- Medikationspläne
- oder sonstige medizinische Unterlagen
Eine vollständige Einsicht in Patientenakten ist nicht automatisch in jedem Fall erforderlich.
Es gibt aber Situationen, in denen sie sehr sinnvoll sein kann.
Wann kann die Einsicht in Krankenakten sinnvoll sein?
Besonders sinnvoll kann eine genauere Prüfung sein, wenn:
- Du innerhalb der relevanten Zeiträume viele verschiedene Ärzte besucht hast
- Du Dich an Diagnosen oder Zeitpunkte nicht mehr sicher erinnerst
- eine umfangreichere Krankengeschichte vorliegt
- Operationen oder längere Behandlungen stattgefunden haben
- psychotherapeutische oder psychiatrische Behandlungen eine Rolle spielen
- regelmäßig Medikamente eingenommen wurden
- Du vermutest, dass Diagnosen dokumentiert wurden, die Dir nicht bekannt sind
- oder Verdachts- beziehungsweise Abrechnungsdiagnosen eine Rolle spielen könnten
Gerade bei komplexeren Vorgeschichten sollte man nicht versuchen, die gesamte Gesundheitsprüfung ausschließlich aus dem Gedächtnis heraus zu erledigen.
Vorsicht bei Diagnosen in Patientenakten und Abrechnungsdaten
Eine dokumentierte Diagnose erzählt nicht automatisch die komplette medizinische Geschichte.
In Unterlagen können beispielsweise auftauchen:
- Verdachtsdiagnosen
- Ausschlussdiagnosen
- Abrechnungsdiagnosen
- Dauerdiagnosen
- oder Diagnosen, die längst folgenlos ausgeheilt sind
Ein Risikoprüfer sieht bei einer reinen Diagnose möglicherweise nur:
„Rückenschmerzen.“
Was er nicht automatisch weiß:
Du hattest nach einem Umzug zwei Tage Verspannungen, warst einmal beim Hausarzt und bist seit vier Jahren vollständig beschwerdefrei.
Genau deshalb ist die Aufbereitung des Verlaufs so wichtig.
Eine Krankenakte einfach ungefiltert weiterzuleiten, beantwortet nicht automatisch alle Fragen sinnvoll.
So sollte ein relevanter gesundheitlicher Sachverhalt aufbereitet werden
Bei einer relevanten Vorerkrankung sollte der Versicherer möglichst nachvollziehen können, was tatsächlich passiert ist.
Je nach Fall können folgende Informationen wichtig sein:
- Wann traten die Beschwerden erstmals auf?
- Was war die Ursache?
- Welche Diagnose wurde gestellt?
- Welche Untersuchung fand statt?
- Wie wurde behandelt?
- Welche Medikamente wurden eingenommen?
- Wie lange dauerte die Behandlung?
- Bestand eine Arbeitsunfähigkeit?
- Wann war die letzte Behandlung?
- Seit wann besteht Behandlungsfreiheit?
- Seit wann besteht Beschwerdefreiheit?
- Ist die Erkrankung vollständig ausgeheilt?
- Bestehen heute noch Folgen oder Einschränkungen?
Wenn es der Wahrheit entspricht, ist beispielsweise die Information wichtig, dass eine Erkrankung
- erstmalig oder einmalig aufgetreten ist
- eine nachvollziehbare Ursache hatte
- folgenlos ausgeheilt ist
- und seit längerer Zeit Behandlungs- und Beschwerdefreiheit besteht
Denn genau dieser Verlauf kann die Risikobewertung erheblich besser einordnen lassen als eine nackte Diagnose.
Eine Ja-Antwort ist nicht automatisch schlecht
Das ist ein Punkt, der mir besonders wichtig ist.
Viele Interessenten behandeln die Gesundheitsfragen wie einen Test:
Möglichst überall „Nein“ ankreuzen = gut.
Das ist die falsche Denkweise.
Eine Ja-Antwort ist zunächst einmal eine Information.
Entscheidend ist, was dahintersteht.
„Rückenbeschwerden“ können bedeuten:
einmalige Verspannungen nach einem Umzug.
Oder:
eine chronische Wirbelsäulenerkrankung mit regelmäßiger Behandlung.
„Psychotherapie“ kann unterschiedliche Ursachen, Verläufe und Zeiträume haben.
„Operation“ kann ein kleiner folgenloser Eingriff gewesen sein oder ein Eingriff mit heute noch bestehenden Einschränkungen.
Deshalb sollte das Ziel niemals sein, irgendwie möglichst viele Nein-Antworten zu produzieren.
Das Ziel ist:
Den tatsächlichen Sachverhalt so aufzubereiten, dass die Risikoprüfung ihn korrekt bewerten kann.
Warum eine Risikovoranfrage vor dem Antrag sinnvoll sein kann
Bei einer relevanten Gesundheitshistorie kann es sinnvoll sein, nicht sofort einen verbindlichen Antrag bei der erstbesten Gesellschaft zu stellen.
Stattdessen kann vorab geprüft werden, wie unterschiedliche Versicherer den gesundheitlichen Sachverhalt bewerten.
Genau dafür kann eine Risikovoranfrage eingesetzt werden.
Denn nicht nur die Gesundheitsfragen unterscheiden sich.
Auch die Risikoprüfung der Gesellschaften kann zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen.
Derselbe medizinische Sachverhalt kann beispielsweise bei unterschiedlichen Versicherern:
- normal angenommen werden
- zu einem Risikozuschlag führen
- weitere Unterlagen erforderlich machen
- oder nicht versicherbar sein
Das ist einer der Gründe, weshalb ein PKV-Vergleich nicht allein über Preis und Tarifleistungen funktionieren sollte.
Gerade bei Vorerkrankungen gehören immer mehrere Ebenen zusammen:
Tarifqualität. Gesellschaft. Gesundheitsfragen. Gesundheitshistorie. Risikoprüfung.
Du hast relevante Vorerkrankungen und möchtest wissen, wie sie bewertet werden?
Gesundheitshistorie zuerst prüfen. Antrag danach.
Warum ich bei Vorerkrankungen nicht einfach sofort einen Antrag stellen würde
Ein direkter Antrag produziert eine konkrete Entscheidung der Versicherungsgesellschaft.
Wenn bereits im Vorfeld bekannt ist, dass mehrere medizinische Sachverhalte geprüft werden müssen, ist es deshalb häufig sinnvoller, zuerst strukturiert vorzugehen.
Der bessere Ablauf ist:
Gesundheitshistorie aufarbeiten → Fragen der Gesellschaften prüfen → bei Bedarf Risikovoranfrage → Ergebnisse vergleichen → Antrag stellen.
Nicht:
Antrag stellen → Ablehnung bekommen → danach überlegen, was man eigentlich hätte vorbereiten sollen.
Was passiert bei falschen oder unvollständigen Gesundheitsangaben?
Gesundheitsfragen sind kein unverbindlicher Fragebogen.
Sie sind Bestandteil des Versicherungsantrags.
Wer eine konkret gestellte Gesundheitsfrage falsch oder unvollständig beantwortet, kann eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht riskieren.
Welche Konsequenzen daraus entstehen können, hängt vom konkreten Einzelfall ab.
Deshalb sollte man zwei Extreme vermeiden.
Extrem 1:
„Das war doch nichts. Das lasse ich einfach weg.“
Extrem 2:
„Ich schicke einfach meine komplette medizinische Vergangenheit ungefiltert an den Versicherer.“
Beides ist nicht der professionelle Weg.
Der richtige Ansatz ist:
Frage lesen. Zeitraum bestimmen. Formulierung verstehen. Gesundheitshistorie prüfen. Vollständig und wahrheitsgemäß antworten.
Die häufigsten Fallstricke bei Gesundheitsfragen in der PKV
Den Zeitraum überlesen
Drei, fünf oder zehn Jahre können darüber entscheiden, ob ein kompletter medizinischer Sachverhalt innerhalb der Frage liegt.
Nur an Arztbesuche denken
Wenn ausdrücklich nach Beschwerden oder Krankheiten gefragt wird, können auch unbehandelte Beschwerden relevant sein.
„Angeraten“ ignorieren
Eine Therapie oder Operation kann bereits relevant sein, obwohl sie noch gar nicht begonnen wurde.
Nur auf Jahreszahlen achten
Formulierungen wie „bestehen Folgen“ beziehen sich gegebenenfalls auf den heutigen Zustand und nicht auf einen klassischen Rückblickzeitraum.
Verdachtsdiagnosen unterschätzen
Wenn eine Gesellschaft ausdrücklich danach fragt, kann eine nicht bestätigte Verdachtsdiagnose Bedeutung bekommen.
Medikamentenfragen pauschal beantworten
„Aktuell“, „zwölf Monate“, „drei Jahre“, „länger als sechs Wochen“ und „in der Vergangenheit“ sind vollkommen unterschiedliche Formulierungen.
Bagatellausnahmen nicht beachten
Manche Versicherer schließen kleinere Erkrankungen ausdrücklich aus. Andere nicht.
Zahnthemen unterschätzen
Angeratener Zahnersatz, fehlende Zähne, Parodontose oder bestehender Zahnersatz können unterschiedlich abgefragt werden.
Nur Diagnosen auflisten
Eine Diagnose ohne Erklärung des Verlaufs kann ein völlig falsches Bild erzeugen.
Einen Fragebogen für alle Gesellschaften verwenden, ohne nochmals abzugleichen
Eine einmal sauber erstellte Gesundheitshistorie ist eine hervorragende Grundlage. Vor dem endgültigen Antrag muss sie trotzdem mit den konkreten Gesundheitsfragen der ausgewählten Gesellschaft abgeglichen werden.
So würde ich die Gesundheitsprüfung Schritt für Schritt angehen
Ich würde die Gesundheitsprüfung niemals isoliert betrachten.
Mein Prozess sieht typischerweise so aus:
- 1
Gesundheitshistorie grob zusammentragen
Welche Arztbesuche, Behandlungen, Erkrankungen, Beschwerden, Operationen, Medikamente oder sonstigen medizinischen Themen gab es in den typischen Fragezeiträumen?
- 2
Unklare Sachverhalte identifizieren
Wo fehlen Zeitpunkte? Wo kennst Du die Diagnose nicht genau? Wo bestehen möglicherweise noch Folgen?
- 3
Bei Bedarf Unterlagen beschaffen
Nur dort, wo sie tatsächlich helfen, Klarheit herzustellen.
- 4
Relevante Vorgänge sauber aufbereiten
Nicht nur die Diagnose nennen, sondern den tatsächlichen Verlauf darstellen.
- 5
Gesundheitsfragen der infrage kommenden Gesellschaften vergleichen
Welche Gesellschaft fragt wie lange zurück? Was wird konkret gefragt? Welche Ausnahmen oder Erweiterungen gibt es?
- 6
Bei relevanten Vorerkrankungen Risikovoranfrage prüfen
Wie bewerten verschiedene Versicherer den Sachverhalt?
- 7
Erst danach den endgültigen Antrag stellen
Mit sauber aufbereiteten und exakt auf den Antrag abgestimmten Gesundheitsangaben.
Mein wichtigster Rat zu Gesundheitsfragen in der PKV
Versuche nicht, einen Versicherer zu finden, bei dem Du irgendwie möglichst viele Fragen mit „Nein“ beantworten kannst.
Und versuche genauso wenig, Deine komplette medizinische Vergangenheit ungefiltert offenzulegen.
Beides geht am eigentlichen Ziel vorbei.
Das Ziel ist ein Vertrag, bei dem Deine Gesundheitsangaben:
vollständig, wahrheitsgemäß und passend zu den konkret gestellten Fragen beantwortet wurden.
Eine private Krankenversicherung soll Dich möglicherweise mehrere Jahrzehnte begleiten.
Da möchtest Du nicht Jahre später darüber diskutieren müssen, ob beim Antrag etwas hätte angegeben werden müssen.
Du hast Vorerkrankungen? Das bedeutet nicht automatisch das Ende der PKV
Ein Bandscheibenvorfall, eine frühere Psychotherapie, Allergien, eine Operation oder regelmäßige Medikamente bedeuten nicht automatisch, dass eine private Krankenversicherung ausgeschlossen ist.
Aber sie bedeuten:
Man sollte genauer hinschauen.
Welche Gesellschaft fragt danach?
Wie lange fragt sie zurück?
Was genau wird gefragt?
Ist die Erkrankung vollständig ausgeheilt?
Bestehen heute noch Folgen?
Wie lange besteht bereits Behandlungs- und Beschwerdefreiheit?
Und wie bewertet die jeweilige Gesellschaft den Sachverhalt?
Erst wenn diese Punkte geklärt sind, lässt sich seriös einschätzen, welche Möglichkeiten bestehen.
Fazit: In der PKV gibt es nicht die eine Gesundheitsprüfung
Gesundheitsfragen verschiedener privater Krankenversicherer sehen auf den ersten Blick oft ähnlich aus.
Im Detail können sie sich erheblich unterscheiden.
- Fünf Jahre statt zehn Jahre.
- Aktuelle Medikamenteneinnahme statt drei Jahre Rückblick.
- Behandlung statt bestehender Beschwerden.
- Eine gesicherte Diagnose statt ausdrücklich mit abgefragter Verdachtsdiagnose.
- Eine Operation innerhalb eines bestimmten Zeitraums statt heute noch bestehender Folgen einer alten Operation.
- Bagatellerkrankungen, die ausdrücklich ausgenommen werden – oder eben nicht.
Diese Unterschiede können darüber entscheiden, welche Informationen im konkreten Antrag erforderlich sind.
Genau deshalb sollte die Gesundheitsprüfung kein Formular sein, das man nebenbei in zehn Minuten ausfüllt.
Sie gehört zu den wichtigsten Bestandteilen einer guten PKV-Beratung.
Je sauberer Deine Gesundheitshistorie aufbereitet ist und je genauer die konkreten Gesundheitsfragen geprüft werden, desto besser ist die Grundlage für eine langfristig saubere Entscheidung.
Häufige Fragen zu Gesundheitsfragen in der PKV
Nicht zwangsläufig. Maßgeblich ist die konkrete Gesundheitsfrage des jeweiligen Versicherers. Unterschiedliche Zeiträume und Formulierungen können dazu führen, dass ein Sachverhalt bei Gesellschaft A innerhalb der Frage liegt und bei Gesellschaft B nicht.
Das hängt von Gesellschaft und Themenbereich ab. Ambulante Behandlungen werden häufig für kürzere Zeiträume abgefragt als beispielsweise psychotherapeutische Behandlungen. Entscheidend ist immer der tatsächlich verwendete Antrag.
Wenn der Versicherer ausdrücklich nach bestehenden oder bestandenen Beschwerden beziehungsweise Krankheiten fragt – auch wenn diese nicht behandelt wurden –, können solche Beschwerden relevant sein.
Nicht grundsätzlich. Bei komplexeren oder unklaren Gesundheitshistorien können Patientenunterlagen sehr hilfreich sein. Sie sollten allerdings eingeordnet und nicht einfach ungeprüft als Sammlung medizinischer Diagnosen weitergereicht werden.
Nicht in jedem Fall. Bei einer überschaubaren Gesundheitshistorie kann vorhandenes Wissen zusammen mit bestehenden Unterlagen ausreichend sein. Bei vielen Arztkontakten, komplexeren Diagnosen oder Unsicherheiten kann eine Einsicht jedoch sinnvoll sein.
Zunächst sollte geklärt werden, was hinter dieser Diagnose steckt. Es kann sich zum Beispiel um eine Verdachts-, Ausschluss- oder Abrechnungsdiagnose handeln. Entscheidend ist der tatsächliche medizinische Sachverhalt und die konkrete Gesundheitsfrage.
Nein. Eine Ja-Antwort bedeutet zunächst nur, dass ein Sachverhalt näher betrachtet werden muss. Entscheidend sind Art, Schwere, Ursache, Verlauf und heutiger Gesundheitszustand sowie die Risikobewertung der jeweiligen Gesellschaft.
Mit einer Risikovoranfrage kann vor der eigentlichen Antragstellung geprüft werden, wie eine Versicherungsgesellschaft einen gesundheitlichen Sachverhalt voraussichtlich bewertet. Gerade bei Vorerkrankungen kann dies ein wichtiger Bestandteil der Vorbereitung sein.
Bei einer relevanten Gesundheitshistorie kann eine vorherige strukturierte Prüfung sinnvoller sein. Dadurch können die Gesundheitshistorie vorbereitet und mögliche Gesellschaften gezielter ausgewählt werden, bevor ein verbindlicher Antrag gestellt wird.
Diese Frage lässt sich pauschal nicht beantworten. Ein Fragebogen kann für einen Kunden sehr günstig und für einen anderen ungünstig sein. Entscheidend ist immer, welcher Fragebogen zu Deiner konkreten Gesundheitshistorie passt und wie die jeweilige Gesellschaft das Risiko bewertet.
Deine Gesundheitshistorie sollte vor dem Antrag sauber geklärt sein
Wenn Du über einen Wechsel in die private Krankenversicherung nachdenkst und in den vergangenen Jahren Arztbesuche, Diagnosen, Medikamente, Operationen oder andere Vorerkrankungen hattest, solltest Du diese nicht einfach spontan aus dem Gedächtnis in irgendeinen Antrag übertragen.
Wir schauen uns zuerst an:
Was ist tatsächlich passiert?
Danach:
Was möchten die jeweiligen Gesellschaften konkret wissen?
Und wenn notwendig:
Wie bewerten die infrage kommenden Versicherer Deine Gesundheitshistorie?
So geht es nicht darum, irgendwie irgendeine private Krankenversicherung zu bekommen.
Sondern darum, eine Lösung zu finden, bei der
Tarif, Gesellschaft, Gesundheitsprüfung und Deine persönliche Situation langfristig zusammenpassen.
Denn bei einer privaten Krankenversicherung sollte nicht nur der Tarif stimmen.
Auch der Weg in den Vertrag sollte sauber sein.
Du möchtest Deine PKV-Möglichkeiten prüfen?
Dann lass uns zuerst Deine persönliche Situation und Deine Gesundheitshistorie strukturiert anschauen – bevor vorschnell ein Antrag gestellt wird.
Persönlich. Ehrlich. Auf Augenhöhe. Kein Verkaufsgespräch, sondern ein ehrlicher Austausch über deine Gesundheitshistorie und mögliche nächste Schritte.
Wichtiger Hinweis: Gesundheitsfragen, Antragsformulare, Tarifvarianten und Abfragezeiträume können von Versicherern geändert werden. Auch innerhalb einer Gesellschaft können sich Fragen je nach Tarif oder Antragsweg unterscheiden. Die genannten Gesellschaften und Beispiele dienen deshalb der Veranschaulichung der Unterschiede und stellen weder eine pauschale Empfehlung noch ein Ranking dar. Maßgeblich ist immer der zum Zeitpunkt der Antragstellung tatsächlich verwendete Antrag.