Wie funktioniert die private Krankenversicherung?
Beiträge, Leistungen, Gesundheitsprüfung, Rechnungen und Alterungsrückstellungen im Überblick – verständlich erklärt und ohne Tarifempfehlung.
Mehr zu meiner Beratung erfährst du auf der Seite Private Krankenversicherung.
Das Wichtigste auf einen Blick
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Die private Krankenversicherung basiert auf einem individuellen Versicherungsvertrag.
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Der konkrete Tarif und seine Versicherungsbedingungen bestimmen den Leistungsumfang.
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Der PKV-Beitrag wird grundsätzlich nicht als Prozentsatz des Einkommens berechnet.
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Eintrittsalter, Leistungsumfang und Gesundheitszustand bei Vertragsbeginn beeinflussen die Kalkulation.
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Vor Abschluss eines regulären PKV-Tarifs findet grundsätzlich eine Gesundheitsprüfung statt.
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Privatversicherte erhalten ambulante Rechnungen in der Regel selbst und reichen sie anschließend beim Versicherer ein.
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Für jede privat versicherte Person besteht grundsätzlich ein eigener Versicherungsschutz mit einem eigenen Beitrag.
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Die PKV bildet Alterungsrückstellungen für höhere durchschnittliche Gesundheitskosten im späteren Leben.
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Eine Erkrankung nach Vertragsabschluss führt nicht dazu, dass allein deshalb der persönliche Beitrag individuell erhöht wird.
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Beiträge können sich dennoch verändern, wenn sich maßgebliche Kalkulationsgrundlagen eines Tarifs verändern.
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Innerhalb des bestehenden Versicherers besteht ein gesetzlich geregeltes Tarifwechselrecht.
1. Was ist eine private Krankenversicherung?
Die private Krankenversicherung ist eine vertraglich geregelte Absicherung von Krankheitskosten.
Du vereinbarst mit einem Versicherungsunternehmen einen bestimmten Versicherungsschutz.
Dieser kann beispielsweise Leistungen für folgende Bereiche enthalten:
- ambulante Behandlungen
- Medikamente
- Heilmittel
- Hilfsmittel
- Psychotherapie
- Krankenhausbehandlungen
- Zahnbehandlungen
- Zahnersatz
- Vorsorge
- Leistungen im Ausland
Welche Leistungen tatsächlich versichert sind, ergibt sich aus dem jeweiligen Tarif und den dazugehörigen Versicherungsbedingungen.
Das ist ein wesentlicher Unterschied zur gesetzlichen Krankenversicherung.
In der GKV ist ein großer Teil des Leistungsrahmens gesetzlich vorgegeben. In der PKV entsteht der individuelle Leistungsanspruch dagegen vor allem aus dem abgeschlossenen Versicherungsvertrag.
Nach § 192 Versicherungsvertragsgesetz erstattet eine Krankheitskostenversicherung im vereinbarten Umfang insbesondere Aufwendungen für medizinisch notwendige Heilbehandlungen wegen Krankheit oder Unfallfolgen sowie weitere vertraglich vereinbarte Leistungen.
Das entscheidende Wort lautet dabei:
„im vereinbarten Umfang“
Nicht jede private Krankenversicherung bietet automatisch denselben Leistungsumfang.
Deshalb gibt es nicht einfach „die PKV“.
Es gibt unterschiedliche Tarife mit teilweise erheblichen Unterschieden in ihren Versicherungsbedingungen.
2. Wer kann sich privat krankenversichern?
Nicht jede Person kann jederzeit frei zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung wählen.
Welche Möglichkeiten bestehen, hängt vom sozialversicherungsrechtlichen Status ab.
Arbeitnehmer
Bei Arbeitnehmern spielt insbesondere die Jahresarbeitsentgeltgrenze eine Rolle.
Arbeitnehmer, deren regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die jeweils geltende Grenze übersteigt und bei denen die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, können versicherungsfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung werden.
Für das Jahr 2026 beträgt die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze 77.400 Euro.
Diese Grenze wird regelmäßig angepasst.
Deshalb sollte bei späterer Nutzung dieser Information immer geprüft werden, welche Grenze im betreffenden Jahr gilt.
Mehr zur Beratung für diese Zielgruppe findest du unter PKV für Angestellte .
Selbstständige und Freiberufler
Selbstständige und Freiberufler unterliegen häufig nicht der allgemeinen Versicherungspflicht als Arbeitnehmer.
Abhängig von ihrer individuellen Situation können sie sich freiwillig gesetzlich oder privat krankenversichern.
Mehr zur Beratung für diese Zielgruppe findest du unter PKV für Selbstständige .
Beamte
Bei Beamten ist zusätzlich die Beihilfe relevant.
Der Dienstherr beteiligt sich über die Beihilfe an bestimmten beihilfefähigen Krankheitskosten.
Die private Krankenversicherung deckt dann typischerweise den verbleibenden Kostenanteil ab.
Aus diesem Grund funktionieren PKV-Tarife für Beamte anders als klassische Vollkostentarife für Arbeitnehmer oder Selbstständige.
Mehr zur Beratung für diese Zielgruppe findest du unter PKV für Beamte .
Studenten
Auch Studenten können unter bestimmten Voraussetzungen zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung wählen.
Dabei gelten eigene sozialversicherungsrechtliche Regelungen und Fristen.
Die Frage:
„Darf ich mich privat versichern?“
sollte deshalb immer von einer zweiten Frage getrennt werden:
„Passt die private Krankenversicherung auch langfristig zu meiner persönlichen Situation?“
Beides ist nicht dasselbe.
3. Wie kommt ein PKV-Vertrag zustande?
Wer eine reguläre private Krankenvollversicherung abschließen möchte, stellt einen Antrag bei einem privaten Krankenversicherer.
Teil dieses Antrags sind normalerweise Gesundheitsfragen.
Der Versicherer fragt beispielsweise nach:
- Erkrankungen
- Beschwerden
- Untersuchungen
- Behandlungen
- Medikamenteneinnahmen
- Psychotherapie
- Krankenhausaufenthalten
- bestimmten Diagnosen
Dabei gelten je nach Versicherer unterschiedliche Fragestellungen und Abfragezeiträume.
Der Versicherer verwendet diese Angaben, um das bei Vertragsbeginn bestehende gesundheitliche Risiko einzuschätzen.
Abhängig vom Ergebnis kann ein Antrag beispielsweise:
- zu normalen Bedingungen angenommen werden
- mit einem Risikozuschlag angenommen werden
- in bestimmten Konstellationen mit einem Leistungsausschluss angeboten werden
- zurückgestellt werden
- oder abgelehnt werden
Für besondere gesetzliche Tarife wie den Basistarif gelten andere Regeln.
Im Basistarif dürfen beispielsweise wegen eines erhöhten gesundheitlichen Risikos keine Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse vereinbart werden.
4. Warum sind die Gesundheitsfragen so wichtig?
Die Gesundheitsprüfung gehört zu den wichtigsten Schritten beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung.
Nach § 19 Versicherungsvertragsgesetz müssen Antragsteller die ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände angeben, nach denen der Versicherer in Textform fragt.
Deshalb sollte man Gesundheitsfragen nicht nach Erinnerung oder Gefühl beantworten.
Entscheidend ist, was der Versicherer konkret wissen möchte und welcher Zeitraum abgefragt wird.
Je nach gesundheitlicher Vorgeschichte kann es sinnvoll sein, beispielsweise:
- Patientenakten anzufordern
- Diagnosen zu prüfen
- Arztunterlagen einzusehen
- Abrechnungsdaten zu kontrollieren
- unklare Diagnosen mit dem behandelnden Arzt zu besprechen
Eine Diagnose in einer Patientenakte bedeutet dabei nicht automatisch, dass sie medizinisch richtig, aktuell oder für jeden Versicherer gleich relevant ist.
Trotzdem sollte eine unklare Dokumentation vor Antragstellung geklärt werden.
Bei umfangreicheren Vorerkrankungen kann zusätzlich eine Risikovoranfrage sinnvoll sein.
Dabei wird zunächst geprüft, wie Versicherer eine gesundheitliche Vorgeschichte voraussichtlich bewerten.
Auf dieser Website gibt es dazu eigene vertiefende Inhalte zu PKV-Gesundheitsfragen und zur PKV-Risikovoranfrage .
5. Wie wird der Beitrag in der PKV berechnet?
Einer der größten Unterschiede zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung liegt in der Beitragsberechnung.
Der reguläre PKV-Beitrag wird grundsätzlich nicht aus dem laufenden Einkommen berechnet.
Zu den wichtigen Faktoren bei Vertragsbeginn gehören insbesondere:
Eintrittsalter
Das Eintrittsalter beeinflusst die Kalkulation.
Wer später in die PKV eintritt, hat weniger Zeit, Alterungsrückstellungen aufzubauen.
Dadurch ist bei ansonsten vergleichbarer Tarifgestaltung typischerweise ein höherer Beitrag erforderlich.
Gesundheitszustand
Der Gesundheitszustand wird bei Vertragsbeginn im Rahmen der Risikoprüfung berücksichtigt.
Bestehende gesundheitliche Risiken können beispielsweise zu einem Risikozuschlag führen.
Leistungsumfang
Auch der gewählte Leistungsumfang beeinflusst den Beitrag.
Ein Tarif mit umfangreicheren versicherten Leistungen benötigt grundsätzlich eine andere Kalkulation als ein Tarif mit deutlich begrenzterem Leistungsumfang.
Selbstbehalt
Auch ein vereinbarter Selbstbehalt beeinflusst den Beitrag.
Übernimmt die versicherte Person einen größeren Teil ihrer Krankheitskosten selbst, kann dies den Versicherungsbeitrag reduzieren.
Wichtig ist deshalb:
Ein höheres Einkommen macht einen bestehenden PKV-Tarif nicht automatisch teurer.
Ein sinkendes Einkommen macht denselben Tarif aber auch nicht automatisch günstiger.
Der Beitrag und das Einkommen sind grundsätzlich voneinander getrennte Größen.
6. Was bedeutet das Äquivalenzprinzip?
Die private Krankenversicherung kalkuliert ihre Beiträge nach dem sogenannten Äquivalenzprinzip.
Vereinfacht bedeutet das:
Beiträge und erwartete Versicherungsleistungen sollen für ein Versichertenkollektiv langfristig in einem kalkulatorischen Verhältnis zueinander stehen.
Der Versicherer betrachtet dabei unter anderem die voraussichtlich entstehenden Gesundheitskosten und weitere versicherungsmathematische Rechnungsgrundlagen.
Das unterscheidet sich vom Finanzierungsprinzip der gesetzlichen Krankenversicherung.
Wichtig für das Verständnis ist:
Die PKV ist keine persönliche Sparkasse, bei der jeder Versicherte exakt seine eigenen späteren Krankheitskosten anspart.
Die Versicherung funktioniert weiterhin über Kollektive und Risikoausgleich.
Die Alterungsrückstellungen sind Bestandteil dieser langfristigen Kalkulation.
7. Was sind Alterungsrückstellungen?
Mit zunehmendem Alter steigen statistisch die durchschnittlichen Ausgaben für medizinische Leistungen.
Würde eine private Krankenversicherung ausschließlich die jeweils im aktuellen Alter erwarteten Kosten berechnen, müssten die Beiträge allein aufgrund des Älterwerdens stark ansteigen.
Deshalb werden Alterungsrückstellungen aufgebaut.
Vereinfacht funktioniert das folgendermaßen:
In jüngeren Jahren liegt der kalkulierte Beitrag teilweise über den durchschnittlich erwarteten Gesundheitskosten des jeweiligen Alters.
Ein Teil dieses Beitrags fließt in die Alterungsrückstellungen.
In höheren Altersstufen können diese Rückstellungen dazu beitragen, die steigenden durchschnittlichen Krankheitskosten mitzufinanzieren.
Das bedeutet allerdings nicht, dass PKV-Beiträge im Laufe des Lebens niemals steigen können.
Alterungsrückstellungen sollen den kalkulierten Effekt des Älterwerdens berücksichtigen.
Andere Veränderungen der Rechnungsgrundlagen können trotzdem Beitragsanpassungen erforderlich machen.
8. Wird meine PKV teurer, wenn ich krank werde?
Nein – jedenfalls nicht in dem Sinne, dass dein individueller Beitrag nach Vertragsabschluss erhöht wird, nur weil du persönlich krank wirst oder hohe Rechnungen einreichst.
Der Gesundheitszustand wird grundsätzlich beim Eintritt in die Versicherung bewertet.
Verschlechtert sich dein Gesundheitszustand später, führt dies nicht zu einem neuen individuellen Risikozuschlag aufgrund dieser Erkrankung.
Das ist ein wichtiger Grundgedanke der Versicherung.
Wer nach Vertragsabschluss beispielsweise eine chronische Erkrankung entwickelt, wird nicht jedes Jahr neu medizinisch bewertet und erhält deshalb keinen persönlichen Krankheitszuschlag.
9. Warum können PKV-Beiträge trotzdem steigen?
Dass eine individuelle Erkrankung keine persönliche Beitragserhöhung auslöst, bedeutet nicht, dass ein PKV-Beitrag dauerhaft unverändert bleibt.
Die Kalkulation eines Tarifs basiert auf verschiedenen Rechnungsgrundlagen.
Verändern sich maßgebliche Grundlagen dauerhaft stärker als kalkuliert, kann eine Beitragsanpassung erforderlich werden.
Mögliche Ursachen können unter anderem sein:
- veränderte durchschnittliche Leistungsausgaben
- steigende Behandlungskosten
- medizinischer Fortschritt
- Veränderungen versicherungsmathematischer Rechnungsgrundlagen
Beitragsanpassungen sind gesetzlich geregelt.
Bei der substitutiven privaten Krankenversicherung ist eine Anpassung nicht einfach eine freie Preisentscheidung des Versicherers.
Die gesetzlichen Voraussetzungen und die versicherungsmathematische Kalkulation müssen berücksichtigt werden; bei entsprechenden Anpassungen ist zudem ein unabhängiger Treuhänder eingebunden.
Deshalb sollte man zwei Dinge klar voneinander trennen:
- persönlicher Gesundheitszustand
- Beitragsentwicklung des gesamten Tarifs bzw. Versichertenkollektivs
10. Welche Leistungen übernimmt eine private Krankenversicherung?
Darauf gibt es keine pauschale Antwort.
Der Leistungsumfang hängt vom jeweiligen Tarif ab.
Typische Leistungsbereiche sind beispielsweise:
| Bereich | Mögliche Tarifunterschiede |
|---|---|
| Ambulante Behandlung | Arztwahl, Erstattungshöhen, Gebührenordnung |
| Arzneimittel | Voraussetzungen und mögliche Begrenzungen |
| Heilmittel | Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie und weitere Leistungen |
| Hilfsmittel | Art, Umfang und Erstattung bestimmter Hilfsmittel |
| Psychotherapie | Verfahren, Sitzungszahlen und Genehmigungsregelungen |
| Krankenhaus | allgemeine Krankenhausleistungen, Zimmer, Wahlarzt |
| Zahnbehandlung | Zahnbehandlung, Zahnersatz und Implantate |
| Kieferorthopädie | Umfang und Voraussetzungen |
| Vorsorge | Umfang über gesetzliche Programme hinaus |
| Ausland | Dauer und geografischer Umfang des Versicherungsschutzes |
Deshalb ist die Aussage:
„Ich bin privat versichert.“
allein noch keine Aussage über die Qualität des Versicherungsschutzes.
Zwei privat versicherte Personen können bei unterschiedlichen Tarifen einen erheblich unterschiedlichen Leistungsumfang haben.
Auch innerhalb desselben Versicherungsunternehmens können sich Tarife deutlich unterscheiden.
11. Wie funktioniert eine Arztrechnung in der PKV?
Die private Krankenversicherung arbeitet überwiegend nach dem Kostenerstattungsprinzip.
Bei einer ambulanten Behandlung besteht normalerweise zunächst ein Vertragsverhältnis zwischen Patient und behandelndem Arzt.
Der Patient erhält die Rechnung.
Diese Rechnung wird anschließend beim privaten Krankenversicherer eingereicht.
Der Versicherer prüft, welche Kosten entsprechend dem abgeschlossenen Tarif erstattungsfähig sind.
Heute erfolgt die Einreichung häufig digital über eine App oder ein Kundenportal.
Ärztliche Leistungen werden grundsätzlich anhand der Gebührenordnung für Ärzte abgerechnet.
Für zahnärztliche Leistungen gilt die Gebührenordnung für Zahnärzte.
Wichtig ist:
Rechnungsbetrag und Erstattungsbetrag müssen nicht zwingend identisch sein.
Unterschiede können beispielsweise entstehen durch:
- einen vereinbarten Selbstbehalt
- tarifliche Begrenzungen
- nicht versicherte Leistungen
- Gebühren oberhalb tariflich erstattungsfähiger Grenzen
- besondere tarifliche Voraussetzungen
Deshalb ist der konkrete Tarif auch bei der späteren Abrechnung entscheidend.
12. Muss ich jede Rechnung zuerst selbst bezahlen?
Nicht unbedingt.
Ambulante Rechnungen werden dem Privatpatienten normalerweise direkt gestellt.
Das bedeutet aber nicht, dass die Rechnung zwingend bereits bezahlt sein muss, bevor sie beim Versicherer eingereicht werden kann.
In vielen Fällen kann eine Rechnung unmittelbar nach Erhalt digital eingereicht werden.
Der Versicherer überweist die tariflich vorgesehene Erstattung anschließend an den Versicherungsnehmer.
Bei stationären Krankenhausbehandlungen gibt es außerdem häufig direkte Abrechnungen zwischen Krankenhaus und Versicherer.
Gerade bei größeren stationären Kosten ist deshalb die Vorstellung falsch, dass Privatversicherte grundsätzlich jede Krankenhausrechnung zunächst vollständig aus eigener Tasche vorfinanzieren müssen.
13. Was ist ein Selbstbehalt?
Ein Selbstbehalt ist der Teil der Krankheitskosten, den der Versicherte nach den vertraglichen Regeln selbst trägt.
Ein einfaches Beispiel:
Ein Tarif sieht einen jährlichen Selbstbehalt von 600 Euro vor.
Je nach konkreter Tarifgestaltung trägt die versicherte Person dann einen bestimmten Anteil ihrer erstattungsfähigen Kosten selbst, bevor beziehungsweise während der Versicherer die darüber hinausgehenden tariflichen Leistungen übernimmt.
Es gibt verschiedene Modelle.
Beispielsweise:
- fester jährlicher Selbstbehalt
- prozentuale Eigenbeteiligung
- Eigenbeteiligung mit jährlichem Höchstbetrag
- Selbstbehalte nur für bestimmte Leistungsbereiche
Ein höherer Selbstbehalt kann den monatlichen Beitrag reduzieren.
Dabei sollte allerdings nicht nur auf die Beitragsersparnis geschaut werden.
Entscheidend ist auch, welcher Eigenanteil bei regelmäßig anfallenden Behandlungskosten tatsächlich selbst getragen werden muss.
14. Was ist eine Beitragsrückerstattung?
Manche private Krankenversicherungstarife sehen eine Beitragsrückerstattung vor.
Dabei kann der Versicherte unter bestimmten Voraussetzungen einen Teil seiner gezahlten Beiträge zurückerhalten, wenn über einen festgelegten Zeitraum keine oder nur bestimmte Leistungen eingereicht werden.
Es gibt unterschiedliche Modelle.
Eine Beitragsrückerstattung kann beispielsweise:
- vertraglich garantiert
- erfolgsabhängig
- oder aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzt
sein.
Sie sollte deshalb nicht automatisch wie ein sicherer dauerhafter Beitragsrabatt betrachtet werden.
Außerdem sollte eine mögliche Beitragsrückerstattung nicht dazu führen, medizinisch notwendige Untersuchungen oder Behandlungen allein aus finanziellen Gründen zu vermeiden.
Ob es wirtschaftlich sinnvoll ist, kleinere Rechnungen selbst zu tragen oder einzureichen, hängt vom konkreten Tarif und der Höhe der möglichen Rückerstattung ab.
15. Wie funktioniert der Arbeitgeberzuschuss?
Privat versicherte Arbeitnehmer müssen ihren Krankenversicherungsbeitrag nicht vollständig allein tragen.
Unter den gesetzlichen Voraussetzungen beteiligt sich der Arbeitgeber am Beitrag.
Der Arbeitgeberzuschuss ist allerdings begrenzt.
Vereinfacht gilt:
Der Arbeitgeber zahlt höchstens die Hälfte des tatsächlich zuschussfähigen privaten Krankenversicherungsbeitrags.
Gleichzeitig kann der Zuschuss nicht höher sein als der gesetzlich bestimmte Höchstzuschuss.
Dieser orientiert sich an dem Arbeitgeberanteil, der bei einer entsprechenden gesetzlichen Krankenversicherung anfallen würde.
Deshalb übernimmt der Arbeitgeber nicht automatisch unbegrenzt die Hälfte jedes beliebig hohen PKV-Beitrags.
Bei Selbstständigen gibt es naturgemäß keinen Arbeitgeber, der einen solchen Zuschuss zahlt.
16. Wie funktioniert die PKV für Beamte?
Bei Beamten spielt die Beihilfe eine zentrale Rolle.
Der Dienstherr übernimmt über die Beihilfe einen bestimmten Anteil der beihilfefähigen Krankheitskosten.
Wie hoch dieser Anteil ausfällt, hängt insbesondere vom Beihilferecht und der persönlichen Situation ab.
Die private Krankenversicherung versichert anschließend typischerweise den verbleibenden Kostenanteil.
Ein vereinfachtes Beispiel:
Besteht ein Beihilfeanspruch von 50 Prozent, muss über die private Krankenversicherung typischerweise nicht noch einmal eine vollständige 100-prozentige Krankheitskostendeckung abgesichert werden.
Stattdessen gibt es speziell auf die Beihilfe abgestimmte Tarife.
Deshalb lassen sich PKV-Beiträge und Tarife von Beamten nicht sinnvoll direkt mit denen eines privat versicherten Angestellten vergleichen.
17. Wie funktioniert die PKV für Familien und Kinder?
In der privaten Krankenversicherung gibt es grundsätzlich keine beitragsfreie Familienversicherung wie in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Jede privat versicherte Person benötigt einen eigenen Versicherungsschutz und grundsätzlich einen eigenen Beitrag.
Ein Kind kann deshalb beispielsweise einen eigenen PKV-Vertrag erhalten.
Das bedeutet allerdings nicht, dass jedes Kind automatisch privat versichert werden muss, sobald ein Elternteil privat versichert ist.
Ob beispielsweise eine beitragsfreie Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung möglich ist, hängt von verschiedenen gesetzlichen Voraussetzungen ab.
Bei Familien mit einem gesetzlich und einem privat versicherten Elternteil können unter anderem Einkommen, Versicherungsstatus und Familienkonstellation eine Rolle spielen.
Bei einer langfristigen PKV-Entscheidung sollte deshalb nicht nur der Beitrag einer einzelnen Person betrachtet werden.
Eine spätere Familienplanung kann die Gesamtkosten der Krankenversicherung deutlich verändern.
18. Was passiert bei längerer Arbeitsunfähigkeit?
Die private Krankheitskostenvollversicherung übernimmt grundsätzlich Krankheitskosten.
Sie ersetzt aber nicht automatisch das Einkommen, das bei längerer Arbeitsunfähigkeit wegfällt.
Dafür gibt es die Krankentagegeldversicherung.
Bei Arbeitnehmern ist beispielsweise relevant, wann die Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers endet.
Bei Selbstständigen kann ein Einkommensausfall je nach beruflicher Situation deutlich früher wirtschaftlich relevant werden.
Deshalb müssen zwei unterschiedliche Risiken getrennt betrachtet werden:
- Kosten einer medizinischen Behandlung
- Einkommensverlust durch Arbeitsunfähigkeit
Die private Krankenversicherung und das Krankentagegeld erfüllen unterschiedliche Aufgaben.
19. Gehört die Pflegeversicherung zur PKV?
Wer privat krankenversichert ist, benötigt grundsätzlich auch eine private Pflege-Pflichtversicherung.
Grundsätzlich folgt die Pflegeversicherung dem System der Krankenversicherung.
Privat Krankenversicherte sind deshalb in der privaten Pflege-Pflichtversicherung abgesichert.
Krankenversicherung und Pflegepflichtversicherung werden häufig gemeinsam dargestellt und bezahlt, sind aber unterschiedliche Versicherungsbestandteile.
Das ist auch bei Beiträgen und Arbeitgeberzuschüssen zu berücksichtigen.
20. Was passiert bei einem Tarifwechsel innerhalb des Versicherers?
Ein wichtiger Bestandteil des PKV-Systems ist das gesetzliche Tarifwechselrecht.
§ 204 Versicherungsvertragsgesetz ermöglicht einen Wechsel in andere Tarife mit gleichartigem Versicherungsschutz innerhalb des bestehenden Versicherungsunternehmens.
Dabei werden die aus dem bestehenden Vertrag erworbenen Rechte und die Alterungsrückstellung nach den gesetzlichen Vorgaben berücksichtigt.
Sind die Leistungen des neuen Tarifs gleich oder geringer, ist für den bereits vorhandenen Versicherungsschutz grundsätzlich keine komplett neue Gesundheitsprüfung erforderlich.
Enthält der gewünschte neue Tarif dagegen zusätzliche oder höhere Leistungen, kann der Versicherer für diese Mehrleistungen unter anderem:
- einen Risikozuschlag
- einen Leistungsausschluss
- oder unter den gesetzlichen Voraussetzungen eine Wartezeit
verlangen.
Ein interner Tarifwechsel ist deshalb etwas anderes als der Wechsel zu einem komplett neuen Versicherungsunternehmen.
21. Was passiert beim Wechsel zu einem anderen PKV-Unternehmen?
Ein Versichererwechsel ist deutlich weitreichender als ein interner Tarifwechsel.
Beim neuen Versicherer beginnt grundsätzlich ein neues Vertragsverhältnis.
Dabei können erneut eine Rolle spielen:
- aktuelles Alter
- heutiger Gesundheitszustand
- neue Gesundheitsprüfung
- gewünschter Leistungsumfang
- Beitrag des neuen Tarifs
- Umgang mit vorhandenen Alterungsrückstellungen
Für Verträge, die nach dem 1. Januar 2009 abgeschlossen wurden, sieht § 204 VVG bei einem Versichererwechsel unter bestimmten Voraussetzungen die Übertragung des Teils der Alterungsrückstellung vor, dessen Leistungen dem Basistarif entsprechen.
Das bedeutet aber nicht, dass sämtliche beim bisherigen Versicherer kalkulierten Alterungsrückstellungen vollständig zum neuen Unternehmen übertragen werden.
Ein Wechsel des PKV-Unternehmens sollte deshalb nicht mit einem einfachen Anbieterwechsel bei einem Strom- oder Mobilfunkvertrag verglichen werden.
22. Kann ich jederzeit zurück in die gesetzliche Krankenversicherung?
Nein.
Ein Wechsel in die private Krankenversicherung kann nicht zu jedem beliebigen Zeitpunkt ohne weitere Voraussetzungen rückgängig gemacht werden.
Ob später Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung entsteht, hängt von der jeweiligen gesetzlichen und persönlichen Situation ab.
Eine Rolle können beispielsweise spielen:
- Beschäftigungsstatus
- Einkommen
- Alter
- bisheriger Versicherungsverlauf
- Art der Erwerbstätigkeit
Für Personen ab einem bestimmten Alter gelten zudem besondere gesetzliche Einschränkungen.
Deshalb sollte eine private Krankenversicherung nicht allein unter der Annahme abgeschlossen werden:
„Wenn es irgendwann nicht mehr passt, gehe ich einfach zurück in die gesetzliche Krankenversicherung.“
Ob dies später möglich ist, muss anhand der dann bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen geprüft werden.
23. PKV und GKV funktionieren nach unterschiedlichen Prinzipien
Beide Systeme dienen der Absicherung von Krankheitskosten.
Ihre Funktionsweise unterscheidet sich jedoch deutlich.
| Thema | Gesetzliche Krankenversicherung | Private Krankenversicherung |
|---|---|---|
| Beitrag | grundsätzlich einkommensabhängig bis zu gesetzlichen Grenzen | tarif- und risikobasiert kalkuliert |
| Gesundheitsprüfung | beim normalen Zugang grundsätzlich keine | bei regulären PKV-Tarifen grundsätzlich vorhanden |
| Leistungsumfang | wesentlich gesetzlich bestimmt | wesentlich vertraglich bestimmt |
| Abrechnung | überwiegend Sachleistungsprinzip | überwiegend Kostenerstattungsprinzip |
| Alterungsrückstellungen | keine individuellen PKV-Alterungsrückstellungen | Bestandteil der langfristigen Kalkulation |
| Familienversicherung | unter Voraussetzungen beitragsfrei möglich | grundsätzlich eigener Vertrag und Beitrag je privat versicherter Person |
| Tarifgestaltung | gesetzlicher Leistungsrahmen und Satzungsleistungen | unterschiedliche vertragliche Tarifkonzepte |
| Tarifwechsel | Wechsel zwischen gesetzlichen Krankenkassen | interner PKV-Tarifwechsel und Versichererwechsel sind zu unterscheiden |
Aus diesen Unterschieden lässt sich nicht pauschal ableiten, dass eines der beiden Systeme für jeden Menschen besser ist.
Welche Form der Krankenversicherung langfristig passt, hängt von der individuellen Situation und den gewünschten Rahmenbedingungen ab.
Einen ausführlichen Systemvergleich findest du im Artikel GKV und PKV im Vergleich .
24. Warum ist der konkrete Tarif so wichtig?
Die Bezeichnung „private Krankenversicherung“ sagt noch wenig darüber aus, wie gut der konkrete Versicherungsschutz tatsächlich ist.
Entscheidend sind die Versicherungsbedingungen des gewählten Tarifs.
Einzelne Unterschiede können beispielsweise erst viele Jahre später relevant werden.
Dazu gehören unter anderem Regelungen für:
- Hilfsmittel
- Heilmittel
- Psychotherapie
- Zahnersatz
- stationäre Behandlung
- Gebühren oberhalb bestimmter Sätze
- Auslandsschutz
- Anschlussheilbehandlungen
- Reha
- Vorsorge
- ambulante Transportkosten
- bestimmte Behandlungsmethoden
Auch zwei Tarife desselben Versicherungsunternehmens können sich dabei deutlich unterscheiden.
Deshalb sollte ein PKV-Vergleich nicht nur beantworten:
„Was kostet der Tarif heute?“
Mindestens genauso wichtig ist:
„Welche Leistungen sind langfristig vertraglich garantiert?“
25. Was sollte man vor einem PKV-Abschluss verstehen?
Vor einem langfristigen Wechsel in die private Krankenversicherung sollten insbesondere folgende Punkte verstanden sein:
- Wer darf sich überhaupt privat versichern?
- Wie funktioniert die Gesundheitsprüfung?
- Welche gesundheitlichen Angaben werden verlangt?
- Wie unterscheiden sich PKV-Tarife?
- Welche Leistungen sind vertraglich garantiert?
- Wie funktioniert der Selbstbehalt?
- Wie funktioniert der Arbeitgeberzuschuss?
- Welche Auswirkungen kann Familienplanung haben?
- Wie wird Krankentagegeld abgesichert?
- Wie funktionieren Alterungsrückstellungen?
- Warum können Beiträge angepasst werden?
- Wie funktioniert ein interner Tarifwechsel?
- Was passiert bei einem Versichererwechsel?
- Unter welchen Voraussetzungen wäre später eine Rückkehr in die GKV möglich?
Erst wenn diese Punkte gemeinsam betrachtet werden, lässt sich die Funktionsweise einer privaten Krankenversicherung vollständig einordnen.
Häufige Fragen zur Funktionsweise der PKV
Du schließt einen individuellen Vertrag mit einem privaten Krankenversicherer ab. Der gewählte Tarif legt fest, welche Krankheitskosten übernommen werden. Der Beitrag wird unter anderem anhand des Eintrittsalters, des Gesundheitszustands bei Vertragsbeginn und des gewählten Leistungsumfangs kalkuliert. Rechnungen werden anschließend entsprechend den Tarifbedingungen beim Versicherer zur Erstattung eingereicht.
Grundsätzlich nicht. Der reguläre PKV-Beitrag wird nicht als Prozentsatz des laufenden Einkommens berechnet. Maßgeblich sind insbesondere die Kalkulation des Tarifs, das Eintrittsalter, der Leistungsumfang und der Gesundheitszustand bei Vertragsbeginn.
Eine Erkrankung nach Vertragsabschluss führt nicht dazu, dass allein deshalb dein persönlicher Beitrag aufgrund dieser Erkrankung erhöht wird. Beitragsanpassungen betreffen die Kalkulation des jeweiligen Tarifs beziehungsweise Versichertenkollektivs.
Im ambulanten Bereich erhältst du Rechnungen in der Regel selbst und reichst sie bei deinem Versicherer zur Erstattung ein. Die Rechnung muss dafür nicht zwingend bereits bezahlt worden sein. Im stationären Bereich sind je nach Kostenart auch direkte Abrechnungen zwischen Krankenhaus und Versicherer üblich.
Nein. Der Leistungsumfang hängt vom konkreten Tarif und dessen Versicherungsbedingungen ab. Zwischen verschiedenen PKV-Tarifen können erhebliche Leistungsunterschiede bestehen.
Nein. Für privat versicherte Familienmitglieder besteht grundsätzlich ein eigener Vertrag mit eigenem Beitrag. Ob beispielsweise Kinder alternativ gesetzlich familienversichert werden können, hängt von den gesetzlichen Voraussetzungen der jeweiligen Familie ab.
Alterungsrückstellungen sind Bestandteil der langfristigen PKV-Kalkulation. In jüngeren Jahren werden Mittel zurückgestellt, um die statistisch steigenden durchschnittlichen Gesundheitskosten späterer Lebensphasen mitzufinanzieren.
Das Älterwerden und die damit statistisch steigenden Gesundheitskosten werden über die ursprüngliche Kalkulation und Alterungsrückstellungen berücksichtigt. Beiträge können dennoch angepasst werden, wenn sich andere maßgebliche Rechnungsgrundlagen verändern.
Ja. § 204 VVG regelt ein Tarifwechselrecht innerhalb des eigenen Versicherungsunternehmens. Erworbene Rechte und Alterungsrückstellungen werden dabei nach den gesetzlichen Vorgaben berücksichtigt. Für zusätzliche Leistungen kann eine neue Risikoprüfung hinsichtlich dieser Mehrleistungen erforderlich werden.
Ein Wechsel zu einem anderen Versicherungsunternehmen ist möglich, sollte aber anders bewertet werden als ein interner Tarifwechsel. Beim neuen Unternehmen können unter anderem das heutige Alter, eine neue Gesundheitsprüfung und die Regeln zur Übertragung von Alterungsrückstellungen eine Rolle spielen.
Nicht automatisch. Ob eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung möglich ist, hängt von den dann geltenden gesetzlichen Voraussetzungen und der persönlichen Situation ab.
Fazit: Die PKV ist ein individuelles Vertragssystem
Die private Krankenversicherung ist kein einheitliches Produkt.
Sie basiert auf einem individuellen Versicherungsvertrag, dessen Tarifbedingungen festlegen, welche Leistungen versichert sind.
Der Gesundheitszustand spielt insbesondere beim Eintritt in die Versicherung eine Rolle. Der Beitrag wird nicht unmittelbar anhand des laufenden Einkommens berechnet. Alterungsrückstellungen berücksichtigen statistisch höhere Gesundheitskosten späterer Lebensphasen. Rechnungen werden überwiegend nach dem Kostenerstattungsprinzip abgewickelt.
Gleichzeitig können sich Tarife bei Leistungen, Selbstbehalten und weiteren Bedingungen deutlich unterscheiden.
Die Qualität einer privaten Krankenversicherung lässt sich nicht allein am Versicherer oder am heutigen Monatsbeitrag beurteilen. Entscheidend ist, welche Leistungen und Regeln langfristig im konkreten Vertrag vereinbart sind.
Quellen und rechtliche Grundlagen
Für die fachlichen Grundlagen dieses Artikels wurden insbesondere folgende öffentlich zugängliche Quellen und Rechtsgrundlagen berücksichtigt:
- Bundesministerium für Gesundheit: Private Krankenversicherung – Prämien und Sozialtarife
- Bundesministerium für Gesundheit: Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung / Jahresarbeitsentgeltgrenze
- Versicherungsvertragsgesetz § 19 – Anzeigepflicht
- Versicherungsvertragsgesetz § 192 – Vertragstypische Leistungen der Krankenversicherung
- Versicherungsvertragsgesetz § 203 – Prämien- und Bedingungsanpassung
- Versicherungsvertragsgesetz § 204 – Tarifwechsel
- Sozialgesetzbuch V § 257 – Beitragszuschüsse für Beschäftigte
- Informationen zur Beitragskalkulation und zu Alterungsrückstellungen in der privaten Krankenversicherung
Stand der gesetzlichen Angaben: September 2026.
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